Description
(Short description)
Aufgrund ihres dezentralen institutionellen Aufbaus und ihrer hybriden Rechtsanwendung stellt die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) eine EU-Einrichtung 'sui generis' dar. Vor diesem Hintergrund bietet die Arbeit einen Beitrag einer Kohärenzgrundlage für die Grundrechtsbindung der EUStA. Sie untersucht, welcher Hoheitsgewalt die Akteure der EUStA zu-zuordnen sind, und klärt, welche Konsequenzen sich hieraus für ihre Grundrechtsbindung und den Rechtsschutz der von ihr verfolgten Personen ergeben.
(Text)
Als erste supranationale Strafverfolgungsbehörde ist die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) mit der Aufgabe betraut, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verfolgen und gegebenenfalls Anklage vor den mitgliedsstaatlichen Gerichten zu erheben. Angesichts ihres dezentralen institutionellen Aufbaus und ihrer hybriden Anwendung des unionalen und nationalen Rechts stellt die EUStA eine EU-Einrichtung 'sui generis' dar. Vor diesem Hintergrund bietet die Arbeit einen Beitrag einer Kohärenzgrundlage für die Grundrechtsbindung der EUStA. Mit Blick auf die Verflechtungen der nationalen und unionalen Ebene der EUStA untersucht sie, welcher Hoheitsgewalt die Akteure der EUStA zuzuordnen sind, und klärt, welche Konsequenzen sich hieraus für ihre Grundrechtsbindung und den Rechtsschutz der von ihr verfolgten Personen ergeben.
(Table of content)
EinführungGrundlagen zur Europäischen Staatsanwaltschaft - Verbundsystematik in der EU1. Grundlagen zur GrundrechtsbindungBegriffsdifferenzierung - Charta der Grundrechte der Europäischen Union - Grundrechte des Grundgesetzes2. Grundrechtsbindung des von der Bundesrepublik Deutschland ernannten DEStADoppelhutmodell der EUStA-VO - Hoheitsrechtsübertragung - Kooperationsformen im Europäischen Verwaltungsverbund - Untersuchung der Rechtsstellung des DEStA mithilfe der Verwaltungskooperationsformen3. Zusammenarbeit der EUStA mit nationalen BehördenEinführung - Vertikale Vollzugsbehörden in der EU - Grundrechtsbindung der nationalen Behörden4. Verweisungen der EUStA-VO auf nationales RechtÖffnungsklauseln in der EUStA-VO - Umgekehrter Vollzug im Unionsrecht - Funktion des umgekehrten Vollzugs im Strafverfahren der EUStA - Rechtsnatur des anzuwendenden nationalen Rechts - Umfang des anwendbaren nationalen Rechts - Bewältigung der Grundrechtsordnungskonkurrenz5. Gerichtliche KontrolleRechtsschutz im Europäischen Strafverfolgungsverbund - Rechtsschutz im Verfahren der EUStA
(Text)
»Binding Nature of Fundamental Rights on the European Public Prosecutor's Office. Prosecution and judicial review in the European composite criminal legal order«: Given its decentralised institutional structure and its hybrid application of national and European law, the European Public Prosecutor's Office (EPPO) is an EU-body 'sui generis'. In this context, the thesis establishes a coherent basis for the binding nature of fundamental rights on the EPPO. It examines which sovereignty the EPPO's actors operate under and clarifies the consequences this has for their obligation to respect fundamental rights, as well as judicial review for persons they prosecute.



