Description
(Short description)
Der Autor entwickelt eine arbitrale Streitverkündung, deren Wirkung eintreten kann, ohne dass der Dritte Partei der Schiedsvereinbarung ist oder der Streitverkündung zugestimmt hat. Sie wird durch einen funktional wertenden Vergleich zur Urteilsanerkennung und der Anerkennung ausländischer Drittwirkungen legitimiert. Vor diesem Hintergrund appelliert der Autor zur Implementierung eines solchen Streitverkündungsrechts in den 1025 ff. ZPO und schlägt hierfür Leitlinien vor.
(Text)
Die Schiedsgerichtsbarkeit weist aufgrund ihrer ineffektiven Drittbeteiligung erhebliche Defizite bei der Lösung verwobener Mehrparteienkonflikte auf. Der Autor entwickelt vor diesem Hintergrund ein arbitrales Streitverkündungsrecht - einer Streitverkündung in Schiedsverfahren, deren Wirkung eintritt, ohne dass der Dritte Partei der Schiedsvereinbarung ist oder der Streitverkündung zugestimmt hat. Sie wird ausgehend von einer Analyse der Drittbeteiligung im staatlichen Zivilprozess durch einen funktional wertenden Vergleich zur Last legitimiert, die einem Streitverkündungsempfänger auch im Binnenbereich staatlicher Zivilprozesse, insbesondere durch Anerkennung ausländischer Drittwirkungen aufgebürdet wird. Dabei muss die Streitverkündungswirkung jedoch unter dem - näher ausgearbeiteten - Vorbehalt effektiven Rechtsschutzes im Primärverfahren stehen. Der Autor appelliert zur Implementierung eines solchen Streitverkündungsrechts in den 1025 ff. ZPO und schlägt hierfür Leitlinienvor.
(Table of content)
1. Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren nach 1025 ff. ZPOEine »Wertungsanalogie« als Methode der Untersuchung - Streitverkündung und Nebenintervention im deutschen Zivilprozess - Die wertungsmäßige Legitimation von Streitverkündung und Nebenintervention im Schiedsverfahren - Der für eine arbitrale Streitverkündungswirkung geltende Vorbehalt effektiven Rechtsschutzes im Primärverfahren - Ein Experiment de lege lata: Eine »materiellrechtliche« arbitrale Streitverkündungswirkung2. Streitverkündung in internationalen SchiedsverfahrenDie kollisionsrechtliche Qualifikation der StreitverkündungAusblickEin Appell zur Reform des Schiedsverfahrensrechts - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
(Text)
»Third-Party Notice and Intervention in Arbitration Proceedings. A Contribution to the Development of the German Arbitration Law«: The author develops a right of third-party notice for arbitration proceedings that can be effective without the third party being a party to the arbitration agreement or having consented to the notice. This is justified by drawing a functional comparison to the recognition of foreign judgments and third-party effects. Based on his findings, the author calls for the implementation of a right of third-party notice in the German arbitration law (secs. 1025 et seq. of the Code of Civil Procedure).



