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Description
(Short description)
Wirtschaftliche Kooperationen können maßgeblich zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen beitragen. Die Arbeit untersucht die europäischen und nationalen kartellrechtlichen Vorgaben, denen solche Kooperationen unterliegen, und zeigt auf, dass diese die Eingehung effektiver Nachhaltigkeitsvereinbarungen beeinträchtigen, da hiermit das Risiko von erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Abschließend wird ein praxisorientierter Lösungsansatz entwickelt und dargestellt.
(Text)
Nachhaltigkeit stellt heutzutage ein gesamtgesellschaftliches anerkanntes Ziel von herausgehobener Bedeutung dar. Wirtschaftliche Kooperationen können zur Erreichung von Nachhaltigkeitszielen sinnvoll und notwendig sein. Solche Kooperationen unterliegen aber naturgemäß den Vorgaben des nationalstaatlichen sowie des europäischen Kartellrechts. Die Arbeit untersucht die kartellrechtlichen Vorgaben sowohl auf europäischer Ebene als auch auf verschiedenen nationalstaatlichen Ebenen und zeigt auf, dass diese die Eingehung effektiver Nachhaltigkeitsvereinbarungen beeinträchtigen, da hiermit das Risiko von erheblichen Rechtsunsicherheiten verbunden ist.
Hierauf aufbauend wird ein Konzept erarbeitet, wie dieser Widerspruch abgemildert werden kann. Dabei waren sowohl die europäischen Verträge, die allgemeine Entwicklung der europäischen Rechtsprechung und Entwicklungen auf nationalstaatlicher Ebene zu berücksichtigen, um daraus einen praxisorientierten Lösungsansatz zu entwickeln und vorzustellen.
(Table of content)
A. EinführungB. Nachhaltigkeit und Kartellrecht in der DiskussionGreen Deal der EU - Spannungsfeld zwischen Kartellrecht und Nachhaltigkeitserwägungen - HerausforderungenC. Bisherige Entwicklungen bei europäischen und nationalen BehördenEntwicklungen auf europäischer Ebene - Entwicklungen auf nationaler Ebene - Bestehende UnsicherheitenD. Beurteilung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen unter Art. 101 Abs. 1 AEUVBegriff der Nachhaltigkeitsvereinbarungen - Prüfung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen unter Art. 101 Abs. 1 AEUVE. Freistellung von Nachhaltigkeitsvereinbarungen unter Berücksichtigung von gesamtgesellschaftlichen VorteilenGruppenfreistellungsverordnung - Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV - Effizienzgewinne im Rahmen von Nachhaltigkeitsvereinbarungen - Unerlässlichkeit - Angemessene Verbraucherbeteiligung im Rahmen von Nachhaltigkeitsvereinbarungen - Keine Ausschaltung des WettbewerbsF. RechtssicherheitEuropäische Lösung - Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Kommission - Spezifische Nachhaltigkeitsleitlinien - Anpassung des Gesetzeswortlauts - Änderung der VO1/2003 - Einordnung der ÄnderungsmöglichkeitenG. FazitNachhaltigkeitsbegriff - Berücksichtigung von gesamtgesellschaftlichen Vorteilen - Rechtssicherheit für die Unternehmen - Risiko oder Chance?



