Description
Das in Art. 103 Abs. 3 GG verankerte Mehrfachverfolgungsverbot untersagt die Wiederholung von Strafverfahren zulasten von Abgeurteilten (Freigesprochenen und Verurteilten). Die Vorschrift verkörpert einen Teilbereich des tradierten Prozessgrundsatzes ne bis in idem (lat.: »nicht zweimal in derselben Sache«). Die vorliegende Arbeit untersucht den Grundgedanken der Verfassungsvorschrift und beleuchtet ihre Bedeutung für das bestehende und zukünftige Wiederaufnahmerecht. »Reopening of Criminal Proceedings to the Detriment of Previously Adjudicated Persons«: Article 103 (3) of the German Basic Law prohibits the repetition of criminal proceedings to the detriment of previously adjudicated persons (acquitted and sentenced). The provision embodies a part of the traditional procedural principle of ne bis in idem (Latin: 'not twice in the same [thing]'). This thesis analyses the basic idea behind the constitutional provision and examines its significance for both the existing and future retrial law. A. EinleitungProblemaufriss - Grundlagen - Gegenstand und Gang der UntersuchungB. Die Entwicklungsgeschichte von ne bis in idem und der ungünstigen WiederaufnahmeDie wandelnde Rechtskraftauffassung bis ins 19. Jahrhundert - Die der Reichsstrafprozessordnung von 1877 zugrunde liegende Rechtskraftauffassung - Der Grundsatz ne bis in idem in der Rechtsprechung des Reichsgerichts - Die Rechtskraftauffassung in der Zeit des Nationalsozialismus - Die Verankerung von ne bis in idem in Art. 103 Abs. 3 GG - Die ungünstige Wiederaufnahme in und nach der Besatzungszeit - Art. 103 Abs. 3 GG in der höchstrichterlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik - Reformdiskussion der ungünstigen Wiederaufnahme in der Bundesrepublik - Zusammenfassende WürdigungC. Die gescheiterte Reform der Wiederaufnahme aus dem Jahr 2021Die Ergänzung des 362 Nr. 5 StPO durch das »Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit« vom 21.12.2021 - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 - 2 BvR 900/22 - Zusammenfassende WürdigungD. Interpretation von Art. 103 Abs. 3 GGZur Rechtsnatur von Art. 103 Abs. 3 GG - Die Tatbestandsmerkmale von Art. 103 Abs. 3 GG - Der Grundgedanke von Art. 103 Abs. 3 GG - Folgerungen - Zusammenfassende WürdigungE. Konsequenzen für die ungünstige Wiederaufnahme nach bestehendem und zukünftigem RechtBedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für die ungünstige Wiederaufnahme de lege lata - Bedeutung von Art. 103 Abs. 3 GG für die ungünstige Wiederaufnahme de lege ferenda - Verfassungsänderung The author studied law at the Ruhr University Bochum (RUB) and subsequently completed an LL.M. programme at the universities of Bologna, Rotterdam and Haifa. She completed her legal traineeship at the Higher Regional Court of Düsseldorf and then worked - among other jobs - as a research assistant and doctoral candidate at the Chair of Criminal Law and Criminal Procedure Law of Prof. Dr. Frister in Düsseldorf. »Daher eine klare Leseempfehlung - vor allem für Bibliotheken der Polizei sowie für Lehrende, Dozenten und Aus- und Fortbildende. Die Arbeit kann helfen, gesellschaftliche Debatten im Unterricht sachlich einzuordnen und liefert eine wertvolle Diskussionsgrundlage zu einem Thema, das kriminalpolitisch immer wieder aufkommt.« Nikola Hahn, in: Der Kriminalist, 3-4/2026



