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Description
(Short description)
Relevanz und Wirkweise der 'mores' im römischen Recht sind seit Langem umstritten. Im Lichte der jüngeren Forschung zur Methodik werden aus den juristischen Quellen ihre Funktionen induziert. Unmittelbar binden nur 'mores', die auf dem Konsens des römischen Volkes beruhen. Andere bedürfen der Anerkennung durch Princeps oder Juristen. 'Contra bonos mores' dient im ediktalen Kontext der Abgrenzung erlaubten und verbotenen Verhaltens, im Übrigen der Kohärenzsicherung in Bezug auf Rechts- und Werteordnung.
(Text)
Relevanz und Wirkweise der 'mores' im römischen Recht sind seit Jahrhunderten umstritten. Bislang wurden stets Sachfragen - etwa nach dem Gewohnheitsrecht - an die Quellen herangetragen. Diese Untersuchung wählt einen anderen Weg: Im Lichte der jüngeren Forschung zur römischen und romanistischen Methodik werden mit wortmonographischem Vollständigkeitsanspruch aus den juristischen Quellen des klassischen Rechts die Funktionen der 'mores' induziert.
Unmittelbare Bindungswirkung entfalten nur wenige als 'mores bezeichnete Rechtsprinzipien, die auf dem Konsens des römischen Volkes beruhen. Andere 'mores' binden nur kraft Anerkennung durch den Princeps als Lokalrecht oder durch die Juristen als Auslegungsgrundsatz. 'Contra bonos mores' dient im ediktalen Kontext der Abgrenzung erlaubten und verbotenen Verhaltens. Im Übrigen berufen sich v.a. spätklassische Juristen im Wege kreativer 'inventio' auf das Verdikt, um die Kohärenz innerhalb der Rechtsordnung oder zwischen Rechts- und Werteordnung zu sichern.
(Table of content)
1 Einleitung 2 SonderbedeutungActio rei uxoriae - Iudicium de moribus - Grenzen der Sonderbedeutung - Ergebnis: Ursprung in der lex Iulia de adulteriis 3 Unmittelbare BindungswirkungTheorie - Praxis - Ergebnis 4 Bindungswirkung kraft AnerkennungLokalrecht - Auslegung - Hoheitliche Handlungspraxis 5 Ausfüllungsbedürftiger RechtsbegriffMethodische Vorbemerkungen: boni mores - gute Sitten - Abgrenzungsfunktion - Kohärenzsicherungsfunktion 6 Schlussbetrachtung und AusblickLiteratur und QuellenausgabenQuellen-, Namen- und Sachverzeichnis
(Text)
»'Mores' in classical Roman law. A functional reflection. Vol. 1. Methodological, Linguistic and Conceptual-Historical Foundations. 'Mores' with Binding Force. Vol. 2: 'Contra Bonos Mores' as a Legal Term in Need of Concretisation«: The relevance and mode of action of 'mores' in Roman law have been disputed for a long time. In the light of recent research on methodology, their functions are induced from the legal sources. Only 'mores' based on the 'consensus' of the Roman people were directly mandatory. Others require recognition by princeps or jurists. 'Contra bonos mores' served, in edictal context, to delimit permitted and prohibited behaviour, otherwise to ensure coherence of decisions with regard to the legal and value system.