Der Grundrechtsschutz des Erwerbers beim Betriebsübergang : Zu den Grenzen des europäischen Arbeitnehmerschutzes. Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 389) (2025. 559 S. 233 mm)

個数:

Der Grundrechtsschutz des Erwerbers beim Betriebsübergang : Zu den Grenzen des europäischen Arbeitnehmerschutzes. Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 389) (2025. 559 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428193363

Description


(Short description)
Die Anwendbarkeit des Betriebsübergangsrechts beurteilt der EuGH anhand der »Betriebsidentität«. Unweigerlich stellt sich die Frage nach der Veranlassung dieses Kriteriums. Im Ergebnis beruht dieses auf der »Kosten-Nutzen-Äquivalenz«, dass also der Erwerber den Betrieb kostenneutral weiterführen kann. Nicht nur zulässig, sondern zwingend erscheint dies unter Beachtung rechtsmethodischer und europarechtlicher Anforderungen. Nützlich sind diese Überlegungen zur Lösung von Problemkonstellationen.
(Text)
Lange füllte in Deutschland die Rechtsprechung die regulative Lücke beim Betriebsübergang. Der Ausdifferenzierung der in den 1970er Jahren auf nationaler und europäischer Ebene geschaffenen gesetzlichen Regelungen nahm sich der EuGH an. Zur Anwendbarkeit sei - ähnlich wie dies im In- und Ausland bereits zuvor gesehen wurde - die Identität des Betriebs vor und nach dem Übergang erforderlich. Hierin liegt der »rote Faden« des Betriebsübergangsrechts, was die Frage nach der Veranlassung dieses Kriteriums aufwirft. Am Ende des ersten Teils der Arbeit steht die Erkenntnis, dass die »Betriebsidentität« auf der »Kosten-Nutzen-Äquivalenz« beruht, dass also der Erwerber den Betrieb kostenneutral weiterführen kann. Nicht nur zulässig, sondern zwingend erscheint dies unter Beachtung des rechtsmethodischen und europarechtlichen Rahmens im zweiten und dritten Teil. Der argumentative Mehrwert dieser Überlegungen zeigt sich bei Betrachtung dreier klassischer Problemkonstellationen im vierten Teil.
(Table of content)
1. Ursprünge und Ziele des BetriebsübergangsrechtsHistorische Entwicklung des Betriebsübergangsrechts - Zielsetzung und tiefere Legitimation des Betriebsübergangsrechts2. Fortbildung des BetriebsübergangsrechtsAllgemeine rechtsmethodische Befugnisse und Beschränkungen des EuGH - Im Kontext des Betriebsübergangsrechts relevante Methodik des EuGH3. Grundrechtlicher Maßstab beim BetriebsübergangAnwendbarer Grundrechtskatalog - Unternehmerische Freiheit im Kontext des Betriebsübergangsrechts4. Fazit: Grundrechtskonformer BetriebsübergangBedeutung einzelner Betriebskomponenten für die Tatbestandsbestimmung - Unveränderte Weitergeltung dynamischer Bezugnahmeklauseln - Allgemeines kollektivrechtliches Verschlechterungsverbot
(Text)
»Transferees' Rights in the Event of Transfers of Undertakings. Concerning the Boundaries of Labour Rights under European Union Law«: Transfers of undertakings regulation is deemed applicable by the ECJ in case the economic entity retains its identity. The question arises why the ECJ chose this criterion. This comes down to »cost-benefit equivalency«, i.e. the transferee being able to continue the business. This seems all the more compelling when analysing transfers of undertakings regulation in terms of the requirements of legal methodology and European primary law. These insights can help solve complex legal problems.

最近チェックした商品