Description
(Short description)
Es wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 nach den 223 ff. StGB untersucht. Insbesondere die Möglichkeit eines symptomlosen Verlaufs und der Nachweis der Kausalität erschweren eine solche Strafbarkeit. Nur die versuchte einfache Körperverletzung stellt ein denkbares Szenario dar. Die »Lücke« im deutschen Strafrecht kann aufgrund des Ultima-Ratio-Prinzips auch nicht durch ein neues abstraktes Gefährdungsdelikt geschlossen werden.
(Text)
Die Untersuchung behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Infektion mit SARS-CoV-2 nach den 223 ff. StGB. Der häufig milde oder symptomlose Verlauf der Infektion macht eine solche Strafbarkeit - anders als bei HIV - kompliziert. Bei fahrlässigen Delikten könnte zwar eine Verletzung von Sorgfaltspflichten - wie das Nichterkennen der Infektion - eine Strafbarkeit begründen. Das übergeordnete Kausalitätsproblem der naturwissenschaftlich kaum nachweisbaren Infektion bleibt aber bestehen. Eine Strafbarkeit ist deshalb nur im Ausnahmefall denkbar. Im Fokus steht auch die sog. »Querdenker-Bewegung«. Rechtfertigungsgründe kommen ihr nicht zugute. Im Einzelfall ist aber ein Verbotsirrtum möglich. Diese scheinbare Lücke im deutschen Strafrecht könnte durch die Schaffung eines abstrakten Gefährdungsdelikts geschlossen werden. Dem steht allerdings das Ultima-Ratio-Prinzip entgegen.
(Table of content)
1. EinleitungZur Aktualität und Bedeutung der Thematik - Gang der Untersuchung2. Medizinischer HintergrundSARS-CoV-2 und COVID-19 - Prophylaxe3. KörperverletzungsdelikteVorsätzliche Körperverletzung, 223, 224 StGB - Fahrlässige Körperverletzung, 229 StGB - Schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge, 226, 227 StGB4. Spezifische Aspekte des Allgemeinen TeilsRechtswidrigkeit - Schuld5. Möglichkeit einer Strafbarkeit neben den 223 ff. StGBStrafbarkeit de lege lata - Strafbarkeit de lege ferenda6. Zusammenfassung der Ergebnisse
(Text)
»Bodily Harm in Light of the COVID-19 Pandemic. The Criminal Liability Due to the Infection with SARS-CoV-2 of another Person According to the 223 ff. of the German Criminal Code«: The thesis examines the criminal liability for the infection with SARS-CoV-2 of another person according to the 223 ff. of the German Criminal Code. Especially the possibility of an asymptomatic course and the burden of proving causality, only make attempted simple bodily harm a conceivable scenario. This »gap« in German criminal law can nevertheless not be filled by creating a new abstract endangerment offense due to the principle of last resort.
(Author portrait)
Alessandra Maria Helena Simmer studied law at the LMU Munich and passed her first state examination in 2017. After her legal clerkship at the Higher Regional Court of Munich, she passed the second state examination in 2019. In 2021, she obtained an LL.M. in Forensics, Criminology and Law at Maastricht University. From 2021 to 2023, she was a research assistant at the University of Augsburg, where she received her doctorate in 2024. Since 2023 she has been working as a lawyer at Knauer Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB in Munich.