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Description
(Short description)
Wann wird das Wissen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der AG zugerechnet? Die Arbeit zeigt: Eigenes Handeln eines Vorstandsmitglieds führt stets zur Zurechnung. Für unbeteiligte Vorstandsmitglieder greift das Wissensorganisationssystem - dogmatisch allein begründbar durch den Grundsatz der Gesamtverantwortung. Für den Aufsichtsrat zählt das Wissen des Plenums. Und: Nimmt der Aufsichtsrat Einfluss, können die Organe eine für die Wissenszurechnung bedeutsame Einheit bilden.
(Text)
Die Arbeit beleuchtet ein Kernproblem des Aktienrechts: Wann wird das Wissen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft zugerechnet? Sie zeigt: Handelt ein Vorstandsmitglied selbst, muss sich die Gesellschaft sein Wissen unmittelbar zurechnen lassen - pflichtenbasierte Zurechnungssysteme können in diesen Fällen keine Rolle spielen. Geht es um unbeteiligte Vorstandsmitglieder, greift nur eine mittelbare Zurechnung über Wissensorganisationspflichten, dogmatisch allein überzeugend begründet durch den Grundsatz der Gesamtverantwortung. Für den Aufsichtsrat gilt: Nur das Wissen des Plenums oder vertretungsbefugter Ausschüsse zählt - nicht das einzelner Mitglieder. Die Arbeit zeigt aber auch Fälle auf, in denen es nicht überzeugt, die Zurechnung des Wissens von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern getrennt zu betrachten. Nimmt der Aufsichtsrat Einfluss auf den Vorstand, können die Organe eine für die Wissenszurechnung bedeutsame Einheit bilden.
(Table of content)
EinleitungProblemaufriss - Fragestellung und Gang der Untersuchung1. Die Zurechnung des Wissens der VorstandsmitgliederStatus Quo und Gang der Untersuchung - Die Zurechenbarkeit des Wissens eines beteiligten Vorstandsmitglieds - Die Zurechenbarkeit des Wissens eines unbeteiligten Vorstandsmitglieds2. Die Zurechnung des Wissens der AufsichtsratsmitgliederGang der Untersuchung und Vorgehensweise - Wissenszurechnung beim vertretungsbefugten Aufsichtsrat - Wissenszurechnung jenseits der Vertretungsbefugnis des AufsichtsratsZusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse
(Text)
»The Attribution of Knowledge of Corporate Organs. A Study on the Direct and Indirect Attribution of the Knowledge of Management Board and Supervisory Board Members to the Stock Corporation«: When is the knowledge of board members attributed to the stock corporation? The thesis shows: the personal actions of a management board member always lead to attribution. Without involvement, the knowledge organization system applies - justifiable through the principle of collective responsibility. For the supervisory board, only the knowledge of the plenary counts. And: if the supervisory board exerts influence, the two organs may form a unit relevant for knowledge attribution.
(Author portrait)
Nicholas Brand studied law at the Eberhard Karls University of Tübingen; legal clerkship at the Regional Court of Tübingen; doctoral studies at the Eberhard Karls University of Tübingen; lawyer in Stuttgart since 2023.



