Description
Im Sinne einer freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie wird die Rolle des Strafgesetzes als abstrakt-generelle Ermächtigungsgrundlage präzisiert und auf freiheitlich-rechtsstaatlicher Basis zu den konkret-individuellen rechtlichen Normtypen der Verhaltensnorm und der Sanktionsnorm ins Verhältnis gesetzt. Unter Rückgriff auf die juristischen Methoden wird dieses abstrakte Modell außerdem im Hinblick auf die wichtigsten Straftatbestandsvoraussetzungen konkretisiert. Jede strafrechtliche Reaktion muss aufgrund des damit verbundenen staatlichen Eingriffs den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der legitime Strafzweck ist freiheitlich-rechtsstaatlich zu konkretisieren: Durch strafrechtliche Reaktionen soll der Ausgleich der unberechtigten Freiheitsanmaßung des Täters nach dem Maß der dahingehenden Verantwortlichkeit und dadurch die Bestätigung des Täters in seiner Rechtsposition als auch weiterhin gleiche Rechtsperson bewirkt werden. Im Sinne des in dieser Arbeit dargestellten Konzepts einer freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie wird die Rolle des Strafgesetzes als abstrakt-generelle Ermächtigungsgrundlage präzisiert und auf freiheitlich-rechtsstaatlicher Basis zu den konkret-individuellen rechtlichen Normtypen der Verhaltensnorm und der Sanktionsnorm ins Verhältnis gesetzt. Unter Rückgriff auf die juristischen Methoden wird dieses abstrakte Modell außerdem im Hinblick auf die wichtigsten Straftatelemente konkretisiert. A. Einführung - Aktualität und Bedeutung eines normentheoretischen LegitimationsansatzesB. Normative Grundlagen der Straftat im freiheitlich-legitimatorischen StraftatkonzeptBegriff und Regelungsgehalt einer Norm - Normentheoretisches Stufenverhältnis: Verhaltensnormen und an entsprechende Verstöße anknüpfende Sanktionsnormen auf abstrakt-genereller strafgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage - Bildung konkret-individueller Verhaltensnormen unter Rückgriff auf gesellschaftliche Grundentscheidungen als Orientierungshilfen - Herstellung konkret-individueller Saktionsnormen auf der Grundlage abstrakt-genereller StrafgesetzeC. Konkretisierung der Tatbestandsvoraussetzungen einer konkret-individuellen Sanktionsnorm - Zur angemessenen Verortung strafrechtsrelevanter Problemstellungen im Straftatsystem der freiheitlich-legitimatorischen NormentheorieDas (vollendete) Erfolgsdelikt als mindestens fahrlässige Straftat - Fazit zu C. und AusblickD. Gesamtfazit Annika Bünzel is a postdoctoral researcher at the Chair of Criminal Law, Criminal Procedure, Legal Philosophy, and Comparative Law under Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski at the University of Cologne. She studied law at Philipps University of Marburg, where she served from 2020 to 2022 as a research associate at the Chair of Criminal Law, Criminal Procedure, and Legal Philosophy under Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund. From 2023 to 2025, she completed her legal traineeship at the Regional Court of Gießen. She is a member of the Working Group on Legal Linguistics as well as the Working Group on Norm Theory.



