Description
(Short description)
Im Sinne einer freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie wird die Rolle des Strafgesetzes als abstrakt-generelle Ermächtigungsgrundlage präzisiert und auf freiheitlich-rechtsstaatlicher Basis zu den konkret-individuellen rechtlichen Normtypen der Verhaltensnorm und der Sanktionsnorm ins Verhältnis gesetzt. Unter Rückgriff auf die juristischen Methoden wird dieses abstrakte Modell außerdem im Hinblick auf die wichtigsten Straftatbestandsvoraussetzungen konkretisiert.
(Text)
Jede strafrechtliche Reaktion muss aufgrund des damit verbundenen staatlichen Eingriffs den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der legitime Strafzweck ist freiheitlich-rechtsstaatlich zu konkretisieren: Durch strafrechtliche Reaktionen soll der Ausgleich der unberechtigten Freiheitsanmaßung des Täters nach dem Maß der dahingehenden Verantwortlichkeit und dadurch die Bestätigung des Täters in seiner Rechtsposition als auch weiterhin gleiche Rechtsperson bewirkt werden. Im Sinne des in dieser Arbeit dargestellten Konzepts einer freiheitlich-legitimatorischen Normentheorie wird die Rolle des Strafgesetzes als abstrakt-generelle Ermächtigungsgrundlage präzisiert und auf freiheitlich-rechtsstaatlicher Basis zu den konkret-individuellen rechtlichen Normtypen der Verhaltensnorm und der Sanktionsnorm ins Verhältnis gesetzt. Unter Rückgriff auf die juristischen Methoden wird dieses abstrakte Modell außerdem im Hinblick auf die wichtigsten Straftatelemente konkretisiert.
(Table of content)
A. Einführung - Aktualität und Bedeutung eines normentheoretischen LegitimationsansatzesB. Normative Grundlagen der Straftat im freiheitlich-legitimatorischen StraftatkonzeptBegriff und Regelungsgehalt einer Norm - Normentheoretisches Stufenverhältnis: Verhaltensnormen und an entsprechende Verstöße anknüpfende Sanktionsnormen auf abstrakt-genereller strafgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage - Bildung konkret-individueller Verhaltensnormen unter Rückgriff auf gesellschaftliche Grundentscheidungen als Orientierungshilfen - Herstellung konkret-individueller Saktionsnormen auf der Grundlage abstrakt-genereller StrafgesetzeC. Konkretisierung der Tatbestandsvoraussetzungen einer konkret-individuellen Sanktionsnorm - Zur angemessenen Verortung strafrechtsrelevanter Problemstellungen im Straftatsystem der freiheitlich-legitimatorischen NormentheorieDas (vollendete) Erfolgsdelikt als mindestens fahrlässige Straftat - Fazit zu C. und AusblickD. Gesamtfazit
(Author portrait)
(Author portrait)
Annika Bünzel studied law at the Philipps-University of Marburg. From 2020 to 2022 she worked as a research assistant at the of Chair of Criminal Law and Procedure and Philosophy of Law of Professor Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund at the Philipps-University of Marburg. Since 2022 she has been working as a research assistant at the Chair of Criminal Law and Procedure, Philosophy of Law and Comparative Law of Professor Dr. Dr. Frauke Rostalski at the University of Cologne. In 2023 she started her legal traineeship at the district court of Gießen. Furthermore, she is a member of the working group Legal Linguistics as well as the working group Theory of Norms.