Strafbarkeit der Hassrede in Sozialen Netzwerken : Phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung. Dissertationsschrift (Internetrecht und Digitale Gesellschaft 68) (2025. 509 S. 233 mm)

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Strafbarkeit der Hassrede in Sozialen Netzwerken : Phänomenologische und strafrechtliche Betrachtung. Dissertationsschrift (Internetrecht und Digitale Gesellschaft 68) (2025. 509 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428192328

Description


(Short description)
Die Arbeit nimmt das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken näher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus näher betrachtet und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel - die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken - zu erreichen.
(Text)
Seit einiger Zeit lässt sich das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken vermehrt beobachten. Dass durch Hassrede in sozialen Netzwerken nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen angegriffen wird, sondern auch gesamtgesellschaftliche Folgen wie etwa Verstummungseffekte drohen, hat auch der Gesetzgeber erkannt und in den letzten Jahren mit zahlreichen Gesetzesänderungen im Strafgesetzbuch und anderen Gesetzen reagiert. Die Arbeit nimmt das Phänomen der Hassrede in sozialen Netzwerken näher in den Blick und analysiert, ob das geltende Strafrecht dieses strafrechtlich erfassen und sanktionieren kann. Dabei wird insbesondere auch das im Jahr 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus einer näheren Betrachtung unterzogen und untersucht, ob es dem Gesetzgeber gelungen ist, sein selbst gestecktes Ziel - die bessere Erfassung und Sanktionierung von Hassrede in sozialen Netzwerken - zu erreichen.
(Table of content)
1. Einleitung2. Das Phänomen Hassrede in sozialen NetzwerkenA. Soziale Netzwerke:Begriffsbestimmung - Funktionsweise - Häufig genutzte soziale Netzwerke - Kommunikation in sozialen NetzwerkenB. HassredeBegriff der Hassrede - Online-Hassrede vs. Offline-Hassrede - Die Beteiligten -Erscheinungsformen von Hassrede in sozialen Netzwerken - Abgrenzung zu anderen internetbasierten Phänomenen - Empirische Erkenntnisse über Hassrede in sozialen Netzwerken - Erklärungsansätze für internetbasierte Hassrede - Folgen3. Strafbarkeit der Hassrede in sozialen NetzwerkenA. Relevante Aspekte aus dem Allgemeinen Teil des StGBAnwendbarkeit deutschen Strafrechts bei Tatbegehung im Internet - Inhaltsbegriff des 11 Abs. 3 StGB - Strafrechtlich relevante Tathandlungen in sozialen Netzwerken - Täterschaft und Teilnahme - Strafzumessung auf RechtsfolgenseiteB. Relevante Straftatbestände aus dem Besonderen Teil des StGBSpannungsverhältnis zur Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG - Delikte gegen den demokratischen Rechtsstaat - Straftatfördernde Delikte und Delikte gegen die öffentliche Ordnung - Ehrverletzungsdelikte - Delikte gegen die persönliche Freiheit4. Abschließende BewertungStrafrechtlicher Schutz vor Hassrede - Zielerreichung des GBRH? - Rechtsdurchsetzung und Strafverfolgung im Internet als reale Herausforderungen - Rolle des Strafrechts und außerstrafrechtliche Bewältigungsstrategien
(Review)
»Die Arbeit von Bulut stellt eine gründliche Erarbeitung eines strafrechtlichen Sachbereichs dar und stellt die gesetzgeberischen Aktivitäten der letzten Jahre zur Begegnung der Hassrede im Internet auf den Prüfstand. Dabei deckt sie Schwächen des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sowohl in der Konzeption als auch in der konkreten Umsetzung auf. Nicht zuletzt ihre vorliegende Arbeit sollte Anlass sein, die tatsächliche Entwicklung der Diskursformen in sozialen Medien im Blick zu behalten und mit Augenmaß nachzusteuern. Hierbei dürfte ein wesentlicher Hebel sein, das Gefühl der Täter zu verunsichern, im Internet vor Inanspruchnahme sicher zu sein.« Dr. Immo Graf, in: Zeitschrift für das Gesamte Sicherheitsrecht, 2/2025

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