Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? : Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs (Schriften zum Strafrecht 427) (2024. 113 S. 233 mm)

個数:

Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand? : Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs (Schriften zum Strafrecht 427) (2024. 113 S. 233 mm)

  • 提携先の海外書籍取次会社に在庫がございます。通常約3週間で発送いたします。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合が若干ございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • ≪洋書のご注文について≫ 「海外取次在庫あり」「国内在庫僅少」および「国内仕入れ先からお取り寄せいたします」表示の商品でもクリスマス前(12/20~12/25)および年末年始までにお届けできないことがございます。あらかじめご了承ください。

  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428191994

Description


(Short description)
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht weist eine Zwittergestalt auf: Als Tatbestandsmerkmal fungiert sie als Urteilsgegenstand, als normatives Urteil über einen Straftatausschnitt fungiert sie als Urteilsakt selbst. Die Untersuchung erklärt sich diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich und erörtert sie anhand des Vorsatzerfordernisses in der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21). Sie schließt mit einigen Thesen zu einer Revision des Zurechnungsbegriffs.
(Text)
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken« in Aussicht.
(Table of content)
Teil I: ProblemexpositionGesprächsbedarf - Begriffsgeschichtlicher Problemhorizont - Konfusion von Urteilsgegenstand und UrteilsaktTeil II: ProblemerörterungDer inkongruente Vorsatzgegenstand & das »normative Urteil« der objektiven Zurechnung - Der kongruente Vorsatzgegenstand & das »Tatbestandsmerkmal« der objektiven Zurechnung - Der in-/kongruente Vorsatz & die jüngste Rechtsprechung des BGHTeil III: ProblemperspektivenZusammenfassung der bisherigen Problemskizze - Eine neue »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken«? - Zum guten (Zurechnungs-)SchlussRechtsprechungsverzeichnisLiteraturverzeichnisSachwort- und Personenregister
(Text)
»Objective Imputation: Act or Object of Judgment? From the Ambiguity of Objective Imputation to the Revision of the Concept of Imputation«: The »objective imputation« in criminal law has a hybrid form: On the one hand, it functions as a feature of the offense (object of judgment), on the other hand as a normative judgment (act of judgement). The study explains this logical ambiguity in terms of conceptual history. It then discusses it on the basis of the requirement of intent in the most recent case law of the Federal Court of Justice (4 StR 200/21). It concludes with some theses on a revision of the concept of imputation.

最近チェックした商品