Description
(Short description)
Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht. Sie untersucht die Auslegung des Begriffs in Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener. Im Ergebnis sollte die Aufenthaltsbegründung nicht vom zwingenden Vorliegen subjektiver Faktoren oder einer uneingeschränkten Entscheidungs- bzw. Handlungsbefugnis des Erwachsenen abhängig sein.
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener im internationalen Erb- und Betreuungsrecht. Lange wurde der Begriff in Deutschland primär objektiv bestimmt. Inzwischen mehren sich jedoch Stimmen, wonach es für die Aufenthaltsbegründung zwingend auch auf subjektive Elemente wie einen »natürlichen Willen« ankommen soll. Diese Tendenz ist gerade mit Blick auf ältere Erwachsene problematisch, die nicht mehr im vollen Besitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, die Auslegung des Begriffs in Deutschland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener zu untersuchen. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass es nicht sachgerecht ist, die Aufenthaltsbegründung zwingend vom Vorliegen subjektiver Faktoren abhängig zu machen. Auch steht es der Aufenthaltsbegründung nicht entgegen, dass die Entscheidungs- bzw. Handlungsbefugnis des Erwachsenen eingeschränkt ist.
(Table of content)
1 Anliegen der Arbeit 2 Überblick über die Entwicklung der Aufenthaltsanknüpfung in den Haager Konventionen sowie die Entstehungsgeschichte der EuErbVO 3 Dogmatischer Ausgangspunkt 4 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im internationalen Erwachsenenschutzrecht des Vereinigten Königreichs 5 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im autonomen internationalen und nationalen Erwachsenenschutzrecht sowie im ErwSÜ durch die deutsche Rechtsprechung und Literatur 6 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts im ErwSÜ durch die Schweizer Rechtsprechung und Literatur 7 Vergleich der Begriffsverständnisse im internationalen Erwachsenenschutzrecht und Entwicklung einer Auslegungsempfehlung 8 Das Domicile schutzbedürftiger Erwachsener 9 Die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts schutzbedürftiger Erwachsener in der EuErbVO 10 Herausarbeitung eines Auslegungsansatzes für die EuErbVO 11 Gesamtbewertung und Auslegungsempfehlung
(Text)
»The Habitual Residence of Vulnerable Adults in International Succession and Adult Protection Law«: The thesis deals with the determination of the habitual residence of vulnerable adults in international adult protection and succession law. It analyses the interpretation of the term in Germany, Switzerland and the United Kingdom as well as the domicile of vulnerable adults. The conclusion is that the determination of habitual residence should not depend on the mandatory existence of subjective factors or the capacity of the adult.
(Author portrait)
Juliane Buschmann has been working as a legal counsel for an international life sciences group since 2023. She studied law at the University of Freiburg and the University of Glasgow. Afterwards, she wrote her dissertation on a topic of private international law under the supervision of Prof. Jan von Hein at the University of Freiburg. During her traineeship, she worked at two large law firms in Hamburg and at the German Federal Ministry of Economics and Climate Protection.