Description
Die Arbeit nimmt eine neue, institutionelle Perspektive auf den Verfassungswandel ein, indem sie die verfassungsgerichtliche (Fort-)Entwicklung der Grundrechte unter dem Gesichtspunkt des Verhältnisses zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem historischen Verfassungsgeber bzw. dem verfassungsändernden Gesetzgeber behandelt. Sie verfolgt den Ansatz, innerhalb des Diskurses vermittelnd Brücken zu schlagen - zwischen divergierenden Vor- und Methodenverständnissen wie zwischen Theorie und Praxis. »Constitutional Change and Fundamental Rights. An Investigation from an Institutional Perspective«: The investigation addresses constitutional change induced by the Federal Constitutional Court (»Verfassungswandel«). It approaches constitutional change with regard to fundamental rights from a new, institutional perspective focusing on the relations between the Federal Constitutional Court and the constitutional legislator. In the course of this, the investigation aims at building bridges between diverging concepts of constitutional theory and legal methodology as well as theory and practice. EinleitungAlte Verfassung, neue Grundrechte - zur sachlichen Begrenzung des Untersuchungsgegenstands auf die Grundrechte des Grundgesetzes: Verfassungswandel als institutionelles Problem - zur perspektivischen Begrenzung des Untersuchungsgegenstands - Zu den konzeptionellen Möglichkeiten und Grenzen der Untersuchung - Zum Gang der Untersuchung1. Grundrechtswandel vom Anfang her denken - eine Bestandsaufnahme des rechtswissenschaftlichen Diskurses über Verfassungsänderung und VerfassungswandelVerfassungstheoretische Implikationen für das Verfassungsrevisionsrecht - Verfassungsänderung2. Grundrechtswandel vom Ende her denken - eine von den Folgen ausgehende Annäherung an die (Fort-)Entwicklung der GrundrechteDer normexogene Anlass einer (Fort-)Entwicklung der Grundrechte - Der normendogene Anlass einer (Fort-)Entwicklung der Grundrechte oder ihre dogmatischen Konsequenzen - Deskriptive Annäherung an den Verfassungswandel - zu den Wirkungen verfassungsgerichtlicher Judikate3. Grundrechtswandel von den Grenzen her denken - ein normativer Ansatz zum Verfassungswandel aus institutioneller PerspektiveVorbemerkungen zu Potenzialen und Grenzen der Methodenlehre als Instrument der normativen Bewertung eines Grundrechtswandels - Perspektive der Vergangenheit - zum Schutz (der Vorgaben) des historischen Verfassunggebers - Perspektive der Gegenwart - zum Schutz des gegenwärtigen (verfassungsändernden) Gesetzgebers - Perspektive der Zukunft - zum Schutz des künftigen verfassungsändernden Gesetzgebers4. Grundrechtswandel reflektieren - Phänomenologie und normative Bewertung der verfassungsgerichtlichen (Fort-)Entwicklung der GrundrechteReflexionsprogramm im Überblick - Reflexion anhand einer Phänomenologie der Entwicklung »neuer« Grundrechte - Reflexion anhand einer Phänomenologie der Fortentwicklung spezieller Grundrechte Schlussbemerkungen(De-)Kontextualisierung der Erkenntnisse in sachlicher Hinsicht? - (De-)Kontextualisierung der Erkenntnisse in perspektivischer Hinsicht? - Verfassungswandel und Vorannahmen - Zukunftsperspektive der Grundrechtsdogmatik - was bleibt? Sarah Dersarkissian studied Law at Heinrich Heine University Duesseldorf and then worked as a research assistant at the Professorship for Public Law (Prof. Dr. Lothar Michael). She completed her legal clerkship in the Duesseldorf Higher Regional Court District, including placements at the Ministry of Justice of North Rhine-Westphalia and the Federal Constitutional Court. Since 2025, she has been a postdoctoral researcher at Heinrich Heine University Duesseldorf. »Die voranstehenden Ausführungen sollten bereits jedenfalls in Ansätzen deutlich gemacht haben, wie groß der Erkenntnisgewinn ausfällt, den Sarah Dersarkissian mit ihrer Untersuchung generiert hat. Indem sie das in vielerlei Hinsicht vage Konzept des 'Verfassungswandels' streng rechtsimmanent konzipiert und es dadurch zugleich von viel verfassungstheoretischem 'Ballast' befreit, werden plötzlich Konturen sichtbar, die bislang noch im Verborgenen geblieben sind. [...] All dies geschieht zudem in einer ebenso glasklaren wie unprätentiösen Sprache, die nicht darauf bedacht ist, Eindruck zu schinden, sondern nur Trägerin der Gedanken ihrer Verfasserin sein will - und diese können nicht nur vollumfänglich überzeugen, sondern regelrecht begeistern. Zu ihrer grandiosen Arbeit kann man der Autorin nur gratulieren.« Prof. Dr. Johannes Eichenhofer, in: Die Öffentliche Verwaltung, 8/2025



