Description
(Short description)
Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern der Käufer bei nur geringfügigen Sachmängeln der Kaufsache Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Es wird gezeigt, dass unbedeutende Bagatellen mangels sachmangelrelevanter Abweichung keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers begründen. Ferner werden die Auswirkungen geringfügiger Sachmängel auf die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers analysiert, von der Leistungsabwicklung über den Nacherfüllungsanspruch bis zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten.
(Text)
Der Käufer kann den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, sofern die ihm verschaffte Kaufsache mangelhaft ist. Anlass für Gewährleistungsbegehren sind nicht selten nur geringfügige Abweichungen vom geschuldeten Zustand der Kaufsache. Die Arbeit untersucht, ob und inwiefern der Käufer bei nur geringfügigen Sachmängeln (Gewährleistungs-)Rechte geltend machen kann. Zwar enthält der Sachmangeltatbestand des 434 BGB formal keine Erheblichkeitsschwelle, dennoch können in einem ersten Schritt gänzlich unbedeutende Defizite und Bagatellen mangels sachmangelrelevanter Abweichung aus der Gewährleistungspflicht des Verkäufers auszuscheiden sein. In einem zweiten Schritt werden die Auswirkungen geringfügiger Sachmängel auf die (gewährleistungs-)rechtlichen Möglichkeiten des Käufers analysiert, von der Leistungsabwicklung über den Nacherfüllungsanspruch bis zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten der Minderung, des Anspruchs auf Schadensersatz und des Rücktrittsrechts.
(Table of content)
1. Einleitung2. Geringfügigkeit beim Tatbestand eines SachmangelsHistorische Entwicklungen - Behandlung der Geringfügigkeit in Anwendung des 434 BGB3. Rechtsfolgen der Verschaffung einer geringfügig mangelhaften KaufsacheDie Abwicklung von Leistung und Gegenleistung - Der Anspruch auf Nacherfüllung - Der Übergang zu den nachrangigen Gewährleistungsrechten - Das Recht zur Minderung des Kaufpreises - Der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung - Der Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung gemäß 323 Abs. 5 S. 2 BGB4. Zusammenfassung wesentlicher ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Minor Breach of Contract by the Seller. An Examination of the Facts and Legal Consequences of a Minor Material Defect«: The paper analyses whether and to what extent the buyer can assert warranty rights in the event of only minor material defects in the purchased item. It is shown that insignificant trifles do not give rise to a warranty obligation in the absence of a deviation relevant to the material defect. Furthermore, the effects of minor material defects on the buyer's legal options are analysed, from the initial performance process to the claim for subsequent performance and the subordinate warranty rights.
(Author portrait)
Philipp Weyer studied law at the Leibniz University of Hanover. After his legal clerkship, he worked as a research assistant at the Chair of Civil Law, Labour Law and Civil Procedure Law of Prof. Dr. Roland Schwarze. Since 2022, he has been a probationary judge in the judicial service of the state of Lower Saxony. In the winter semester of 2023, he received his doctorate in law from the Faculty of Law at Leibniz Universität Hannover.