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Description
Wunder gibt es im Verwaltungsrecht immer wieder. Sie begegnen uns als religiöse Metaphern in dogmatischen Argumentationen, etwa wenn sich der gebundene Anspruch auf Nutzung einer öffentlichen Einrichtung in einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung wandelt, ohne dass hierfür eine klassische dogmatische Begründung gegeben wird. Anhand von drei Beispielen spürt Patrick Hilbert den religiösen Metaphern im Verwaltungsrecht nach, untersucht, ob ihre Verwendung methodisch zulässig ist und welche Funktionen (religiöse) Metaphern in der juristischen Dogmatik erfüllen können. »Miracles in Administrative Law. Functions of Religious Metaphors in Legal Dogmatics«: Miracles are quite common in administrative law as religious metaphors are used in legal justifications. Patrick Hilbert shows why metaphors are an acceptable means of legal argumentation and which functions metaphors can fulfill in legal docmatics. I. Wunder als Metapher in der verwaltungsrechtlichen DogmatikDie Wandlung - Die Auferstehung - Die HeilungII. Warum Metaphern?III. Warum religiöse Metaphern?IV. Funktionen von (religiösen) Metaphern in der DogmatikMethodische Zulässigkeit - Name für ein dogmatisches Argument - Vorstufe zu einem dogmatischen Argument - Stilmittel - Multifunktionalität von Metaphern Patrick Hilbert studied in Bayreuth, received his doctorate and habilitated in Heidelberg. Since 2022, he holds the Chair of Public Law, in particular Administrative Law at the University of Münster and is a Director of the Institute for Environmental and Planning Law and the Central Institute for Spatial Planning. His current work focuses on general administrative law (Allgemeines Verwaltungsrecht), structural issues of environmental law and parliamentary law. »Es ist ein Lehrstück in angewandter Metaphorologie.[...]« Dominik Kawa, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 245 vom 22.10.2025 (c)Frankfurter Allgemeine Zeitung / Dominik Kawa »Hilbert hat die Frage nach dem 'Wunder im Verwaltungsrecht' (natürlich) nicht umfassend beantworten können, aber zum Anlass für reichhaltige und gut zu lesende Gedanken und Anregungen über die Grundlagen des juristischen Argumentierens genommen. Die Argumentation wird mit umfangreichen Belegen und instruktiven Beispielen gestützt. Man wäre bei der Antrittsvorlesung gerne dabei gewesen - und ist umso dankbarer, dass sie mit dem vorliegenden Bändchen in ansprechender Form dokumentiert ist.« Prof. Dr. Heinrich de Wall, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 5/2026



