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Description
(Short description)
Der Autor untersucht geltendes Kartellzivil- und Zivilprozessrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die dort bestehenden Instrumente nicht geeignet sind, die an das Kartellschadensersatzverfahren gestellten Erwartungen zu erfüllen. Er spricht sich daher für eine Übernahme der 2017 reformierten strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen in das Kartellrecht aus. Dadurch sei eine effektivere und effizientere Kompensation Geschädigter zu erreichen.
(Text)
Die Zahl an Kartellschadensersatzverfahren hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Gleichzeitig sind die Verfahren mit erheblichem Aufwand verbunden und dürften die Gerichte teils noch über Jahre beschäftigen. Der Autor untersucht das geltende Kartellzivil- und Zivilprozessrecht und kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeit bestehenden Instrumente nicht geeignet sind, die Ziele des Kartellrechts zu verwirklichen. Wie der Gesetzgeber im Rahmen der 11. GWB Novelle spricht er sich für eine intensivere Einbindung der Kartellbehörden bei der Aufarbeitung von Kartellschäden aus. Allerdings geht der Gestaltungsvorschlag über eine einfache Abschöpfung von Vorteilen hinaus. Vielmehr begründet er, weshalb die Übernahme der 2017 reformierten strafrechtlichen Einziehung von Taterträgen auch für das Kartellrecht ein geeignetes Modell darstellt. Bei einer Umgestaltung des 34 GWB nach diesem Vorbild sei eine effektivere und effizientere Kompensation Geschädigter zu erreichen.
(Table of content)
A. EinleitungB. Durchsetzungssystem in DeutschlandAbschreckung - Kompensation - ZwischenergebnisC. Schwächen einer zivilrechtlichen KartellrechtsdurchsetzungSpannungsfeld zwischen rationaler Apathie und Überkompensation - Identifizierung des Geschädigten - Interessenskonflikte mit externen Dienstleistern - Mangelnde Verfahrenseffizienz und hohe VerfahrensdauerD. Neuregelung der kartellrechtlichen Vermögensabschöpfung in Anlehnung an die Einziehung von TaterträgenVerwendung der eingezogenen Mittel - Verhältnis zu zivilrechtlichen Ansprüchen - Höhe der Abschöpfung - Adressat der Abschöpfung - Gerichtliche Kontrolle der Einziehungsentscheidung - Vereinbarkeit des Vorschlags mit europäischem Recht - Zusammenfassung und WürdigungE. ErgebnisLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Criminal Asset Recovery as a Template for Antitrust Law«: The author examines current antitrust civil and civil procedural law and comes to the conclusion that the existing instruments are not suitable for meeting the expectations placed on antitrust damages proceedings. He therefore advocates adopting the 2017 reform of criminal law confiscation of proceeds of crime into antitrust law. This would result in more effective and efficient compensation for injured parties.
(Author portrait)
Matthias Geuder studied law at the University of Bayreuth from 2011 to 2018, specializing in international law. Hecompleted his legal clerkship at the Regional Court of Bayreuth between 2016 and 2018. Geuder is a Business Lawyer (Univ. Bayreuth) and business mediator. Following his legal clerkship, he worked in a specialized commercial law firm in the field of antitrust law. He has been a notary assessor at the Rheinische Notarkammer since 2019.