Description
(Short description)
Das Verhältnis von Unionsmarke und nationalen Marken ist seit der Einführung der Unionsmarke umstritten. Das Koexistenzprinzip verlangt, dass die Anforderungen an Rechtserhalt und Rechtsdurchsetzung der Unionsmarke ihrer unionsweiten Wirkung gerecht werden und es nationalen Marken erlaubt mit der Unionsmarke in einem ausgewogenen Verhältnis zu koexistieren. Das Mindestmaß dieser Signifikanzschwelle bildet der Rechtsbegriff »der mehr als lediglich örtlichen Bedeutung«, Art. 8 Abs. 4 UMV.
(Text)
Um das Verhältnis der Unionsmarke und der nationalen Marken wird seit der Einführung der Unionsmarke gerungen. Das Verhältnis dieser Marken schlägt sich dabei insbesondere in den Anforderungen an Rechtserwerb, Rechtserhalt und Rechtsdurchsetzung nieder. Das Ausmaß einer rechtserhaltenden Benutzung in der Union war dabei stets am heftigsten umstritten. Doch auch die quantitativen Voraussetzungen einer Bekanntheit in der Union waren in jüngerer Vergangenheit Gegenstand von Kontroversen. Das dem Unionsmarkensystem immanente Koexistenzprinzip verlangt, dass die Anforderungen an Rechtserhalt und Rechtsdurchsetzung eine Signifikanz aufweisen, die der unionsweiten Wirkung der Unionsmarke gerecht wird und es so den nationalen Marken erlaubt mit der Unionsmarke in einem ausgewogenen europäischen Markensystem dauerhaft zu koexistieren. Das Mindestmaß dieser Signifikanzschwelle bildet der Rechtsbegriff »der mehr als lediglich örtlichen Bedeutung«, welcher sich in Art. 8 Abs. 4 UMV findet.
(Table of content)
Einleitung1. Grundprinzipien und Genese des europäischen MarkenrechtsDie Grundprinzipien der UMV - Die Genese des europäischen Markenrechts und ihre Bedeutung für die Grundprinzipien des Unionsmarkenrechts - Parallele Auslegung von UMV und UMRL2. Koexistenz und Abgrenzung von Unionsmarkensystem und nationalen MarkensystemenTheoretisierung des Koexistenzprinzips - Die Abgrenzung zwischen dem Unionsmarkensystem und den nationalen Markenrechtsordnungen: Stand der Debatte und Position des EuGH zur Abgrenzungsfrage3. Überörtliche Bedeutung als AbgrenzungskriteriumMehr als lediglich örtliche Bedeutung - Prinzip der Überörtlichkeit - Subsumtion oder Rechtsanalogie - Probleme des Prinzips der Überörtlichkeit - Zusammenfassung, rechtspolitische Einordnung und politische Kontextualisierung - Neue Fakten, alte NarrativeZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in ThesenLiteratur-, Material- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»The EUTM Principle of More than Mere Local Significance«: The relationship between the EUTMs and national trademarks has always been controversial. The EUTM principle of coexistence requires that the requirements for genuine use and enforcement of the EUTM meet a certain standard of significance that justify the EU-wide effect of the EUTM and allow national trademarks to coexist with the EUTM in a balanced relationship. The minimum of this standard of significance is the legal term »of more than mere local significance«, Art. 8 (4) EUTM Directive.
(Author portrait)
Julian Klaus-Jürgen Zimara studied law at Martin Luther University Halle-Wittenberg and Goethe University Frankfurt a.M. as well as sociology and art history at Goethe University Frankfurt a.M. After graduating, he worked as a research assistant at the Chair of Civil Law and Business Law with a focus on international intellectual property law at the Cluster of Excellence Normative Orders and the Goethe University Frankfurt a.M. where he received his doctorate in 2022. He completed his legal clerkship at the District Court of Frankfurt a.M. and currently works in a law firm in Frankfurt a.M.



