Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. (Schriften zum Prozessrecht)

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Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. (Schriften zum Prozessrecht)

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  • 商品コード 9783428188055

Description

Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand wird einfachgesetzlich durch das Institut der notwendigen Verteidigung gewährt, welches 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 (sog. Prozesskostenhilfe-Richtlinie) grundlegend reformiert wurde. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand den EMRK-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht und ob das österreichische Modell des Verfahrenshilfeverteidigers als Lösungsansatz dienen kann. Das Recht auf Verteidigerbeistand ist eines der zentralen Beschuldigtenrechte. Damit auch mittellose Beschuldigte Verteidigerbeistand in Anspruch nehmen können, garantieren die Europäische Menschenrechtskonvention, die Grundrechtecharta und das Grundgesetz dem mittellosen Beschuldigten ein Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand. In Deutschland wird das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand einfachgesetzlich durch das Institut der notwendigen Verteidigung gewährt, welches im Jahr 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1919 (sog. Prozesskostenhilfe-Richtlinie) grundlegend reformiert wurde. Die Arbeit geht der Frage nach, ob die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand den EMRK-, unions- und verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Da dies nicht durchgehend der Fall ist, wird sodann rechtsvergleichend die Rechtslage in Österreich dargestellt und untersucht, ob das österreichische Modell des Verfahrenshilfeverteidigers als Lösungsansatz dienen kann. 1. Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach der Europäischen MenschenrechtskonventionDie Bedeutung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand und dessen Stellung im Gesamtrecht auf ein faires Verfahren - Der Anwendungsbereich des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand - Die tatbestandlichen Voraussetzungen des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand - Die Unentgeltlichkeit des Verteidigerbeistands - Die Möglichkeit auf das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand zu verzichten - Der Zeitpunkt der Verteidigerbestellung - Die Auswahl und Bestellung des Verteidigers - Die Dauer der Verteidigerbestellung - Die Auswechslung des Verteidigers - Die Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten über das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand - Die Vergütung des Verteidigers2. Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach dem Recht der Europäischen UnionDas Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach der Grundrechtecharta - Das Recht auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand nach der Prozesskostenhilfe-Richtlinie3. Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand in DeutschlandDie verfassungsrechtlichen Grundlagen des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand - Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand4. Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand in ÖsterreichDie einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand5. Die verschiedenen Lösungsansätze für eine Reform der einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Rechts auf unentgeltlichen VerteidigerbeistandDie Möglichkeit einer punktuellen Reform der Vorschriften der notwendigen Verteidigung - Die Einführung einer Pflichtrechtsschutzversicherung - Die generelle Übernahme der Verteidigungskosten durch die Staatskasse- Die Einführung eines Prozesskostenhilfesystems nach dem Vorbild der Zivilprozessordnung - Die Einführung einer begrenzten, subsidiären Staatshaftung für das Wahlverteidigerhonorar - Die Einführung des Instituts der Verfahrenshilfe - Die Einführung des Instituts der Verfahrenshilfe in Kombination mit einem Prozesskostenhilfesystem nach dem Vorbild der Zivilprozessordnung - Eigener ReformvorschlagLiteratur- und Stichwortverzeichnis Matthias Schaum studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Nach Ablegung der Ersten juristischen Prüfung im Jahr 2013 absolvierte er im Anschluss das Referendariat am Landgericht Freiburg und schloss dieses 2015 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg tätig. 2022 wurde er von der Juristischen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert. Seit 2022 ist er als Rechtsanwalt zugelassen.

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