Das norwegische Strafgesetz / Lov om straff (straffeloven). (Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe G: Samm) (2021. X, 306 S. X, 306 S. 233 mm)

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Das norwegische Strafgesetz / Lov om straff (straffeloven). (Schriftenreihe des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht. Reihe G: Samm) (2021. X, 306 S. X, 306 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428184057

Description


(Text)
Das norwegische Strafgesetz vom 20. Mai 2005 ist das Ergebnis einer mehr als zwanzigjährigen umfassenden Reformarbeit zur Ablösung des Allgemeinen bürgerlichen Strafgesetzes von 1902. Das neue Strafgesetz wurde in drei Etappen verabschiedet, und auch die Inkraftsetzung fand in mehreren Stufen statt. Seit seinem Erlass ist es bereits mehrmals ergänzt und geändert worden. Die vorliegende deutsche Übersetzung berücksichtigt alle Änderungen bis zum Stand vom 1. Dezember 2020.
Dem synoptischen Gesetzesteil ist eine Einführung in das norwegische Strafrecht vorangestellt. Sie behandelt nach einem historischen Überblick ausführlich die allgemeinen Bestimmungen und Lehren über die Straftat, das Sanktionensystem und die Strafzumessungsregeln. Darüber hinaus wird der Leser mit der neuen Systematik des Besonderen Teils sowie mit Grundzügen des norwegischen internationalen Strafrechts und Strafverfahrens vertraut gemacht. Den Anhang bildet ein detailliertes Stichwortverzeichnis.
(Table of content)
Einführung in das norwegische Strafrecht
Änderungsgesetze seit 2005
Das norwegische Strafgesetz
Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen ( 1-100)
Geltungsbereich des Strafrechts ( 1-8) - Legaldefinitionen u.a. ( 9-13) - Grundbedingungen der Strafbarkeit ( 14-26) - Unternehmensstrafe ( 27-28) - Überblick über die strafrechtlichen Sanktionen ( 29-30) - Gefängnisstrafe ( 31-39) - Verwahrung ( 40-47) - Gemeinnützige Strafe ( 48-52) - Jugendstrafe ( 52 a-52 c) - Geldstrafe ( 53-55) - Entziehung von Rechten ( 56-59) - Bedingte Aussetzung des Strafausspruchs und Absehen von Strafe ( 60-61) - Einweisung in psychiatrische Zwangsbehandlung und Zwangsfürsorge ( 62-65) - Konfiskation ( 66-76) - Gemeinsame Bestimmungen für die Sanktionsfestsetzung ( 77-84) - Verjährung u.a. ( 85-100)
Zweiter Teil: Die strafbaren Handlungen ( 101-410)
Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ( 101-110) - Schutz der Selbstständigkeit von Norwegen und anderer grundlegender nationaler Interessen ( 111-129) - Terrorhandlungen und terrorbezogene Handlungen ( 131-146) - Schutz der öffentlichen Gewalt und des Vertrauens in diese ( 151-176) - Schutz der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit ( 181-198) - Schutz von Information und Informationsaustausch ( 201-211) - Falschaussage und falsche Anschuldigung ( 221-226) - Schutz der Volksgesundheit und der äußeren Umwelt ( 231-242) - Schutz der persönlichen Freiheit und des persönlichen Friedens ( 251-268) - Gewaltstraftaten u.a. ( 271-288) - Sexualstraftaten ( 291-320) - Bereicherungsstraftaten und ähnliche Verletzungen des Eigentumsrechts ( 321-346) - Sachbeschädigung und Gefährdung der Allgemeinheit ( 351-358) - Schutz des Vertrauens in Geld und bestimmte Urkunden ( 361-370) - Betrug, Steuerbetrug und ähnliche Wirtschaftskriminalität ( 371-394) - Gläubigerschutz ( 401-410)
Dritter Teil: Schlussbestimmungen ( 411-412)
[Inkraftsetzung; Änderungen in anderen Gesetzen]
Stichwortverzeichnis
(Author portrait)
Karin Cornils (geb. 1949), Dr. jur., Dr. h.c. mult.; bis 2012 Leiterin des Referats Nordische Länder am Max-Planck-Institut; Veröffentlichungen zum Strafrecht, Strafverfahrensrecht und zur Kriminalpolitik der nordischen Staaten sowie zur Strafrechtsvergleichung; Übersetzungen des dänischen Strafgesetzes, des schwedischen Kriminalgesetzbuchs und des finnischen Strafgesetzes.

Erling Johannes Husabø (geb. 1961), Prof. Dr. jur.; Professor für Strafrecht an der Universität Bergen; Veröffentlichungen zum Allgemeinen und Besonderen Teil des norwegischen Strafrechts, u.a. über Teilnahme, Vorfeldkriminalität und Sterbehilfe, sowie zur Terrorismusbekämpfung aus rechts-vergleichender, völkerrechtlicher und europarechtlicher Sicht.

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