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(Short description)
Eine solche Aufhebung von Grundrechten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben: Bei »Corona« kam es vorübergehend zu einer Art »Ausnahmezustand«; auch die Parlamente meldeten sich ab. Recht und Politik zieht eine erste Bilanz des »Lockdowns«. Dabei zeigt sich: Verfassungsorgane, Verwaltungsbehörden, Medien und die Bevölkerung haben als »Hüter der Verfassung« versagt.
(Text)
Eine solche Aufhebung von Grundrechten hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben: Bei »Corona« kam es vorübergehend zu einer Art »Ausnahmezustand« durch flächendeckende und vollständige Verbote der Ausübung zentraler Grundrechte; dies gestützt auf Generalklauseln, regelrechte Blanko-Ermächtigungen und gesetzesdurchbrechende Verordnungsgebung, bei denen sich Bundestag und Landtage aus dem öffentlich wahrnehmbaren Entscheidungsprozess abmeldeten - einschließlich ihrer parlamentarischen Opposition. Fragen der Entschädigung betroffener Unternehmen bleiben zudem offen. Recht und Politik zieht aus verfassungsrechtlicher Sicht eine erste Bilanz des »Lockdowns«. Dabei zeigt sich: Verfassungsorgane, Verwaltungsbehörden, Medien und die Bevölkerung haben als »Hüter der Verfassung« versagt.
(Table of content)
Robert Chr. van Ooyen und Hendrik Wassermann: Zur Einführung: Freiheit, Demokratie und Grundgesetz im Pandemie-Notstand Wolfgang Zeh: Pandemie und ParlamentJörn Ipsen: Notstandsverfassung und Corona-Virus. Rückblick und AusblickOliver Lepsius: Grundrechtsschutz in der Corona-PandemieChristoph Gusy: Grundrechte unter Quarantäne?Stephan Rixen: Grenzenloser Infektionsschutz in der Corona-Krise? Konturen eines grundrechtssensiblen Pandemie-KrisenrechtsHorst Meier: Über die Versammlungsfreiheit in der Corona-Krise - eine ZwischenbilanzChristian Hamann: »Zwangstracking« - Ein rechtliches No-Go?Martin H. W. Möllers: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Freiheitsbeschränkungen infolge der Coronavirus SARS CoV-2 PandemieSophie Thürk und Thomas Winter: Entschädigung und Schadensersatz für staatlich angeordnete Betriebsschließungen zur Bekämpfung der Corona-PandemieMarco Buschmann: Die rechtsstaatlichen Schwächen des neuen 28a Infektionsschutzgesetz als zentrale Eingriffsnorm zur Bekämpfung von Covid-19Tristan Barczak: Die »Stunde der Exekutive«. Rechtliche Kritik einer politischen VokabelAutorinnen und Autoren des Heftes
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»Corona and the German Constitution«There has never been such a suspension of human rights in the history of the Federal Republic of Germany: During »Corona«, a kind of »state of emergency« occurred temporarily; the parliaments also withdrew. Recht und Politik is taking a first look at the »lockdown«. It shows that constitutional institutions, administrative authorities, media and the population have failed as »guardians of the constitution«.