Description
(Short description)
Die Untersuchung befasst sich mit der grundsätzlichen Frage, wann eine juristische Person Kenntnis im rechtlichen Sinne besitzt. Aufbauend auf allgemeinen Überlegungen zur zivilrechtlichen Zurechnungsdogmatik wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der Haftung für unterlassene oder fehlerhafte Kapitalmarktinformation nach den 97, 98 WpHG behandelt. Hierbei werden auch etwaige Grenzen aufgezeigt, die bei der Wissenszurechnung berücksichtigt werden müssen.
(Text)
Die Untersuchung befasst sich mit der in Rechtsprechung und Literatur seit Jahrzehnten viel diskutierten Problematik der Wissenszurechnung. Aufbauend auf der Erkenntnis, dass eine normübergreifende Einheitslösung im Bereich der zivilrechtlichen Zurechnung nicht möglich ist, wird die Wissenszurechnung gegenüber juristischen Personen am speziellen Beispiel der kapitalmarktrechtlichen Emittentenhaftung nach den 97, 98 WpHG behandelt. Es wird dargelegt, dass es sich sowohl bei Art. 17 MAR als auch bei den 97, 98 WpHG um Wissensnormen handelt, die tatbestandlich das Wissen des Emittenten fordern. Einen Schwerpunkt der Untersuchung bildet die Wissenszurechnung im deliktischen Haftungsbereich. Im Fokus steht hierbei der Nachweis, dass die sog. pflichtenbasierte Wissenszurechnung, die sich im Bereich der vertraglichen Arglisthaftung bereits als zulässige Rechtsfortbildung etabliert hat, auch zur Lösung von Wissenszurechnungsfragen im deliktischen Haftungsbereich herangezogen werdenkann.
(Table of content)
Einführung1. Die zivilrechtliche Emittentenhaftung für fehlerhafte Ad-hoc-PublizitätDie Ad-hoc-Publizitätspflicht nach Art. 17 MAR - Die Haftung nach den 97, 98 WpHG2. Grundlagen und Grundbegriffe der WissenszurechnungDie Zurechnung - Die Wissensnorm - Das Wissen3. Deliktsrechtliche Wissenszurechnung bei juristischen PersonenDie handlungsabhängige Wissenszurechnung - Die handlungsunabhängige Wissenszurechnung - Wissenszurechnung aufgrund von Organisationspflichtverletzungen4. Wissenszurechnung bei 97, 98 WpHGAnwendbarkeit der nationalen Wissenszurechnungsgrundsätze - Zurechnung des Wissens von Leitungsorganen - Zurechnung des Wissens von Nichtleitungsorganen (Aufsichtsrat) - Zurechnung des Wissens von Mitarbeitern und Repräsentanten - Grenzen der Wissenszurechnung5. ErgebnisseZusammenfassung in ThesenLiteratur- und Sachwortverzeichnis
(Text)
»The Imputation of Knowledge to Legal Entities. Examined Using the Example of Issuer Liability under Capital Market Law in Accordance with Sections 97, 98 WpHG (German Securities Trading Act)«The study deals with the question of when a legal entity possesses knowledge in the juristic sense. Building on general considerations of imputation under German civil law, the imputation of knowledge (Wissenszurechnung) to legal entities is discussed with using the example of liability for omitted or incorrect capital market information under Sections 97, 98 WpHG (German Securities Trading Act).