Description
(Short description)
Das Werk beschäftigt sich insb. mit dem niedersächsischen Landesrecht, diskutiert unter Einbeziehung eigenständig erhobener Umfragewerte Voraussetzungen wie Grenzen der PräGe und bietet zugleich Hilfestellungen für Normanwender. Es zeigt u. a., dass strafrechtliche Normen teils illegitim und nicht vorrangig sind, eine Regelungslücke im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit samt Gesetzesvorschlag, dass der Sachbegriff auch Unkörperliches erfasst, Indizes für eine gegenwärtige Gefahr und zur Widerlegung der Eigentumsvermutung.
(Text)
Das Werk beschäftigt sich primär mit dem niedersächsischen Landesrecht und diskutiert unter Einbeziehung eigenständig erhobener Umfragewerte gründlich Voraussetzungen und Grenzen der Präventiven Gewinnabschöpfung. Es bespricht Begriff und Historie, zeigt, dass der strafrechtlich geprägte Terminus nun ebenso für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen steht, sowie, dass im Rahmen der Kompetenz strafrechtliche Normen teils illegitim und nicht rechtlich vorrangig sind. Zur sachlichen Zuständigkeit zeigt es eine Regelungslücke auf und erarbeitet einen Gesetzesvorschlag. Die Arbeit diskutiert u. a., warum der Sachbegriff auch Unkörperliches wie Buchgeld erfasst. Sie zeigt Indizes auf, die eine gegenwärtige Gefahr begründen können, und Anforderungen für eine Widerlegung der Eigentumsvermutung. Sie legt dar, dass ein Einschreiten auch bei Unkenntnis des Berechtigten zulässig sein kann und dass ein generell unantastbares Schonvermögen nicht existiert. Festgestellt wird außerdem, dass die Nds.SOG-Reform vom 20.05.2019 keine Veränderung der Arbeitsergebnisse bewirkte.
(Table of content)
A. EinführungEinleitung - Methode und Struktur der UntersuchungB. Begriff und Historie der Gewinnabschöpfung'Repressive Gewinnabschöpfung' - 'Präventive Gewinnabschöpfung' - Mögliche Variante des klassischen PolizeirechtsC. Rechtsgrundlagen der GewinnabschöpfungErweiterte Einziehung - 73a StGB - Sicherungseinziehung - 74b StGB - Selbständige Einziehung - 76a StGB - Bedürfnis eines PräGe-Verfahrens - 26 ff. Nds. SOGD. Kompetenz für eine 'Präventive Sicherstellung inkriminierter Sachen'Grundsatz: Landesgesetzgebungskompetenz - Sperrwirkung - qua Annexkompetenz zu Art. 74 I Nr. 1 GG - Vorrang strafrechtlicher Einziehungsregelungen - ZwischenergebnisE. Rechtsprobleme / rechtliche Grenzen bei der 'Durchführung der Präventiven Gewinnabschöpfung'Landesrechtliche Grenzen der 'Präventiven Gewinnabschöpfung' - Veränderung der Grenzen durch Novellierung des Nds. SOG mit Gesetz vom 20.05.2019F. SchlussbetrachtungLiteratur- und Sachverzeichnis
(Text)
»Preventive Profit Skimming in Police Law. Binding Nature of its Executive Design in Internal and External Relations as well as an In-Depth Consideration of the first Procedural Stage, the Seizure under Lower Saxony State Law«: Work deals mainly with law of Lower Saxony, discusses the prerequisites and limits of the PräGe with the inclusion of self-raised survey data, and offers assistance for norm users. It shows, i.a., that criminal law norms are partly illegitimate and have no priority, a gap in the regulation of subject-matter jurisdiction including a legislative proposal, that the concept of subject-matter also covers incorporeal objects, indices for a present danger and for rebutting the presumption of ownership.