Grundriß des Staatskirchenrechts. : Grundriß des Österreichischen Rechts in systematischer Bearbeitung. Dritter Band, dritte Abteilung. Hrsg. von August Finger / Otto Frankl / Dominik Ullmann. (Duncker & Humblot reprints) (2014. V, 35 S. V, 35 S. 233 mm)

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Grundriß des Staatskirchenrechts. : Grundriß des Österreichischen Rechts in systematischer Bearbeitung. Dritter Band, dritte Abteilung. Hrsg. von August Finger / Otto Frankl / Dominik Ullmann. (Duncker & Humblot reprints) (2014. V, 35 S. V, 35 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428172412

Description


(Text)
Im Rahmen des Projekts "Duncker & Humblot reprints" heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
(Author portrait)
»österreichischer Ministerpräsident, Kultusminister, Kirchenrechtler, _ 3.5.1865 Preßburg (Slowakei), 6.3.1936 Wien. (katholisch)

H. studierte Jura in Wien (1889 Dr. iur.). Schon seit 1888 Konzeptspraktikant der niederösterr. Finanzlandesdirektion, 1890-92 Juristenpräfekt am Theresianum, hielt er dort, zum erstenmal seiner wissenschaftlichen Neigung huldigend, die Kolloquien über Kirchenrecht. Zugleich wurde er Erzieher des künftigen Khediven von Ägypten, Prinz Abbas Hilmi, mit dem er auch eine Zeitlang in Ägypten weilte. Seit 1892 im Ministerium für Kultus und Unterricht, wurde er 1892 Privatdozent, 1895 ao. Professor für Kirchenrecht an der Rechtsfakultät Wien und damit Begründer der modernen Wiener kirchenrechtlichen Schule, indem er eigene rechtshistorische Vorlesungen des Kirchenrechts, getrennt von den systematisch-dogmatischen, einführte. 1897 wurde H. im Ministerium Leiter der Angelegenheiten des kath. Kultus (Entwurf und Durchführung des Kongrua-Gesetzes 1898), 1906 Sektionschef, 1907 Leiter des Kultusamtes. Gleichzeitig vertrat er nach dem Tod von K. Gross den Lehrstuhl für Kirchenrecht. 1911-17 war H. Minister für Kultus und Unterricht unter den Regierungen Stürgkh, Körber und Clam-Martiníc. Trotz streng kirchlicher Gesinnung aufgeschlossen für die konfessionelle Parität, war er zugleich theoretischer und praktischer Vorkämpfer der Staatskirchenhoheit und der kaiserl. Rechte. In seine Tätigkeit als Minister fallen insbesondere: Anerkennung der Islamiten nach hanefitischem Ritus als Religionsgesellschaft, Anerkennung der Professoren der ev.-theologischen Fakultät als Universitätsprofessoren, Vorbereitung einer Reform der Volksschule nach dem Friedensschluß, Reform der rechts- und staatswissenschaftlichen Studien, gesteigerte Bedachtnahme auf die körperliche Ausbildung der Schuljugend, Errichtung des physikalischen Instituts und Einleitung des Neubaues der beiden chemischen Institute der Wiener Universität. 1918 wurde H. o. Professor fürKirchenrecht an der Univ. Wien.

Seit 25.7.1918 war er Ministerpräsident der Donaumonarchie. Er war Anhänger des Föderalismus nach den Ideen des 1914 ermordeten Erzhzg. Franz Ferdinand und Kaiser Karls I., nämlich der trialistischen (subdualistischen) Lösung der kroat. Frage. Vertrauend auf die Erklärung Wilsons hinsichtlich des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, stellte er beim Kronrat am 15.10.1918 den Antrag, ein Manifest im Sinne einer bundesstaatlichen Umgestaltung Österreichs zu erlassen (16.10.1918 Oktobermanifest), was jedoch an der Haltung Weckeries scheiterte. Am 27.10.1918 demissionierte er, 1921 nahm er seine Vorlesungen für Kirchenrecht an der Univ. Wien wieder auf.«

Plöchl, Willibald M., in: Neue Deutsche Biographie 10 (1974), S. 86 f.

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