Haushaltungsbuch des Fürstenthums Preussen, 1578. (Duncker & Humblot reprints) (2013. LXXX, 421 S. LXXX, 421 S. 233 mm)

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Haushaltungsbuch des Fürstenthums Preussen, 1578. (Duncker & Humblot reprints) (2013. LXXX, 421 S. LXXX, 421 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428165797

Description


(Text)
Im Rahmen des Projekts "Duncker & Humblot reprints" heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
(Author portrait)
glichen Gütern (Höfen), Wäldern, Mühlen u.s.w. erfließenden Einnahmen sowie der Ueberschüsse der nicht erst von ständischer Bewilligung abhängenden Abgaben oblag, und blieb in dieser Stellung bis 1577. Zuerst durch Heirath, weniger durch Kauf, ganz besonders aber durch herzogliche Begnadigung gelangte er mit der Zeit zu einem im Lande zerstreut liegenden Grundbesitz von nicht weniger als etwa 300 Hufen; wenn er dennoch dem grundbesitzenden Adel des Landes fernblieb, so ist das zum guten Theile seiner für jene Zeit so seltenen gewissenhaften Auffassung seines Amtes und seiner Amtspflichten zuzuschreiben. Daher ist es denn auch durchaus erklärlich, wenn sein Name im Zusammenhange der schweren politischen Kämpfe, unter denen das Land in den folgenden Jahrzehnten fast immerfort zu leiden hatte, beinahe nie genannt wird. Um so mehr aber lagen ihm die kirchlichen Angelegenheiten am Herzen, und hierin nahm er so entschieden für das ursprüngliche Lutherthum ohne jeden Rückhalt Partei, daß er ohne jedes Bedenken auch dem Herzog selbst entgegentrat; dieser aber hat, so schwer auch bisweilen sein Tadel ausfiel, nicht einen Augenblick die hohen Verdienste seines Kammerraths um die Erhaltung und Förderung der Einkünfte vergessen, und Annäherung und Aussöhnung erfolgten immer wieder sehr bald. Nur ganz kurze Zeit gehörte N. im J. 1566 als Oberburggraf zur höchsten Behörde der Oberräthe und wurde ebenso im folgenden Jahre von der Herzogin zum Stellvertreter ihres verreisten Hofmarschalls und Hofmeisters ernannt. Erst als unter der Regierung des Nachfolgers, des bald in Irrsinn verfallenen jungen Herzogs Albrecht Friedrich, die ständische Partei für geraume Zeit die Oberhand gewann und dem Kammerrath vielfach ihre Ungnade zu erkennen gab, legte dieser im J. 1578 sein Hauptamt nieder.

Bei genauerm Zusehen wird man bald gewahr, daß N. zu denjenigen gehört hat, welche zu der alten byzantinisch-normännischen Art der Verwaltung, durch die sich der Deutschordensstaat von Anbeginn vor den anderen mittelalterlichen Staaten Europas ausgezeichnet hatte, gerade damals die moderne französisch-burgundische, durch Oesterreich, Baiern, Franken u.s.w. in das weitere Deutschland eingedrungene Weise hinzugebracht haben. In seiner amtlichen Thätigkeit hat sich N. nicht bloß auf die laufende Verwaltung der oben bezeichneten herzoglichen Einkünfte beschränkt, sondern in fast noch höherm Maße auf die Sicherung und 'Mehrung' derselben seine Aufmerksamkeit gerichtet. In dieser letzten Richtung hat er sich ganz besonders die Rodung ertragloser und sonst überflüssiger Wälder, die Austrocknung zahlreicher Moore und Sümpfe, die Anlegung und Aufbesserung von Dörfern, Gütern, Wassermühlen und Fischteichen in den verschiedensten Gegenden des Herzogthums angelegen sein lassen; ebenso erfahren wir auch von vielfacher Aufräumung und Besserung flößbarer und schiffbarer Gewässer; von Städten verdankt nur eine einzige, Goldap, dem Kammerrath N. ihre Begründung, während er beianderen damit ni

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