Die Verfassung der Stadt Riga : im ersten Jahrhundert der Stadt. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung. (Duncker & Humblot reprints) (2013. XIII, 144 S. XIII, 144 S. 233 mm)

個数:

Die Verfassung der Stadt Riga : im ersten Jahrhundert der Stadt. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Stadtverfassung. (Duncker & Humblot reprints) (2013. XIII, 144 S. XIII, 144 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428162116

Description


(Text)
Im Rahmen des Projekts "Duncker & Humblot reprints" heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
(Author portrait)
erließ B. mit Pension und dem Range eines Wirklichen Staatsrathes den russischen Staatsdienst und seine Heimath und siedelte nach Wiesbaden über, wo er über sechs Jahre verlebte. Aus dieser Wiesbadener Lebensperiode stammen: 6) seine Arbeiten über das Prisenrecht für das Institut (s. unten) und 7) die ersten seiner Aufsätze über Kriegsrecht, insbesondere Seekriegsrecht und Prisengerichtsbarkeit, sowie über Studium und Litteratur des Völkerrechts, die allmählich in Schmoller's Jahrbuch f. Gesetzgebung u.s.w. N.F. I-VIII erschienen sind. Nach Bluntschli's Tode wurde B. unter Ernennung zum badischen Geheimen Rath als Professor des Staats- und Völkerrechts und Director des Staatswissenschaftlichen Seminars nach Heidelberg berufen; er hat diese Professur von Ostern 1882 bis zu seinem am 18. August 1890 in Stuttgart erfolgten Tode bekleidet. In dieser letzten Heidelberger Zeit sind an größeren Arbeiten entstanden: 8) 'Das Völkerrecht oder internationale Recht' (Freiburg 1884) S. 177-384 in Marquardsen's Handbuch d. öff. Rechts Bd. I, 2; 9) der Abschnitt 'Consularrecht' in v. Holtzendorff's Handbuch d. Völkerrechts Bd. III, Hamburg 1887, S. 685-797; 10) der Abschnitt 'Die Staatsstreitigkeiten und ihre Entscheidung ohne Krieg', daselbst Bd. IV, 1889, S. 3-127 und 11) einige Aufsätze und Kritiken in der Revue de dr. internat. XIV (1882) u. ff.

Dem 1873 gegründeten Institut de droit international, einer internationalen Gelehrtengesellschaft zur Pflege des Völkerrechts, gehörte B. von Anfang an als eifriges Mitglied an; in der Session zu Heidelberg 1887 führte er das Präsidium. Als Mitglied einer Commission der Gesellschaft übernahm er die Berichterstattung über einen Theil des Seekriegsrechts. Hieraus ist die als Materialiensammlung überaus werthvolle Darstellung der nationalen Prisenreglements entstanden, die von 1878 bis 1882 abschnittweise in der Revue de dr. internat. abgedruckt und schließlich als Buch 'Rapport prés. à l'Institut de droit internat. sur les prises maritimes' 1882 erschienen ist. Im Zusammenhang damit steht der von B. ausgearbeitete Entwurf eines internationalen Prisenreglements, worüber sich die Verhandlungen im Institut von 1879 bis 1887 (vgl. Annuaire de l'Institut etc. III-IX) hingezogen haben.

Mit der völkerrechtlichen Litteratur aller Nationen gründlich vertraut und seiner Zeit wol der beste Kenner des in den europäischen Staatsverträgen enthaltenen massenhaften Materials, war B. immerfort bemüht, die Völkerrechtswissenschaft von den Ueberresten der naturrechtlich-subjectivistischen Constructionsweisen zu befreien und sie auf 'positive' Grundlagen zu stellen. Wenn ihm das dort, wo die Verträge zu versagen scheinen, nicht gelang, so liegt der Grund bei ihm, wie bei den allermeisten zeitgenössischen Autoren seines Faches, in dem schwankenden Zustande der allgemeinen Theorie des Völkerrechts und in der Unklarheit der Theorie der Völkerrechtsquellen. Diese Widerstände völlig zu überwinden fehlte B. (wie insbesonde

最近チェックした商品