Description
(Short description)
Die Untersuchung beleuchtet den sog. Wesentlichkeitsvorbehalt (ordre public-Einwand) und seine auslieferungshindernde Wirkung gegenüber der Auslieferungspflicht im Rahmen der EU und des Europarats. Hierbei wird anhand der verschiedenen Rechtsebenen - nationales, Unionsrecht und das Recht des Europarats - die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung dieses Vorbehalts dargestellt. Abschließend wird eine Übertragung der Ergebnisse auf die sonstige und Vollstreckungsrechtshilfe untersucht.
(Text)
Die zunehmende Effektivierung grenzüberschreitender Strafverfolgung im europäischen Rechtsraum verlangt eine parallele Absicherung der Beschuldigtenrechte. Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit eine Auslieferung im Fall drohender Rechtsverletzungen unter den immer enger kooperierenden europäischen Staaten verweigert werden darf. Im Kern wird ein sog. Wesentlichkeitsvorbehalt (ordre public-Einwand) und seine auslieferungshindernde Wirkung gegenüber der Auslieferungspflicht im Rahmen der EU und des Europarats beleuchtet. Hierbei lassen sich den verschiedenen Rechtsebenen - nationales, Unionsrecht und das Recht des Europarats - Anknüpfungspunkte für die Zulässigkeit und inhaltliche Ausgestaltung eines solchen Vorbehalts entnehmen. Für eine bedenkenlose Auslieferung besteht - auch in der EU - noch keine hinreichende Grundlage. Die Arbeit zeigt bestehende Defizite auf, um im Interesse einer effektiven Strafverfolgung ein "quasi-bundesstaatliches" Rechtsniveau zu initiieren.
(Table of content)
Einleitung Gegenstand der Untersuchung - Verlauf der Untersuchung1. Der internationale Rechtshilfeverkehr in Strafsachen Begriff der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen - Erscheinungsformen der Rechtshilfe - Die Rechtshilfequellen - Von der klassischen Auslieferung zur haftbefehlsbasierten Übergabe2. Der ordre public-Vorbehalt Begriff des ordre public - Begriff des »europäischen« ordre public3. Die Zulässigkeit eines ordre public-Einwands im europäischen AuslieferungsverkehrDie ordre public-Klausel des 73 IRG - Keine ordre public-Vorbehalte im europäischen Auslieferungsverkehr - Kann es einen ordre public-Einwand im europäischen Auslieferungsverkehr geben?4. Inhaltliche Ausgestaltung eines auslieferungsrelevanten ordre public-Einwands Zweigliedrige Schutzrichtung: Individualschützende und souveränitätsorientierte Besetzung des ordre public-Begriffs - Der Inhalt des ordre public-Einwands gegenüber der Vollstreckungspflicht des Art. 1 Abs. 2 RbEuHb - Der Inhalt des ordre public-Einwands gegenüber der Auslieferungspflicht des Art. 1 EuAuslÜbk - Konkretisierung anhand ausgewählter aktueller Problemfälle5. Die Bedeutung des ordre public-Vorbehalts im sonstigen europäischen Rechts- und VollstreckungshilfeverkehrVorüberlegungen - Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum der Europäischen Union - Der gegenwärtige sonstige Rechts- und Vollstreckungshilfeverkehr im Raum des EuroparatsZusammenfassung der wesentlichen UntersuchungsergebnisseLiteratur- und Sachverzeichnis
(Text)
»The Public Order Reservation as an Obstacle to Extradition in European Extradition Law«The study examines the so-called fundamentality reservation (public order reservation) and its extradition-preventing effect in relation to the extradition obligation within the framework of the EU and the Council of Europe. The admissibility and content of this reservation is presented on the basis of the different legal levels - national law, Union law and the law of the Council of Europe. Finally, a transfer of the results to other and enforcement legal assistance is examined.