Description
(Short description)
Die Einführung des
360 BGB im Jahre 2014 führte zu weitreichenden Rechtsfolgen zugunsten des Verbrauchers bei Vorliegen sog. "zusammenhängender Verträge". Durch die damit einhergehende Ausnahme vom Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse stellen sich Fragen nach der Auslegung dieser Ausnahmevorschrift, ihrer Reichweite und der Abgrenzung zum Themenkomplex der verbundenen Verträge. Die Untersuchung konkretisiert den Anwendungsbereich der Norm unter Bildung eines Abgrenzungskriteriums.
(Text)
Die Einführung des
360 BGB im Jahre 2014 führte zu weitreichenden Rechtsfolgen zugunsten des Verbrauchers bei Vorliegen sog. "zusammenhängender Verträge", nämlich die Gewährung einer Widerrufserstreckung auf einen zusammenhängenden Vertrag und die Rückabwicklung desselben. Durch die damit einhergehende Ausnahme vom Grundsatz der Relativität der Schuldverhältnisse stellen sich zwangsläufig Fragen nach der Auslegung dieser Ausnahmevorschrift, ihrer Reichweite und der Abgrenzung zum Themenkomplex der verbundenen Verträge. Dies insbesondere auch im Hinblick auf die aktuellen "Klagewellen " von Verbrauchern, mittels derer eine Bindung an unliebsam gewordene Verträge versucht wird zu beseitigen. Die Untersuchung unternimmt dabei eine Konkretisierung des Anwendungsbereichs der Norm unter Heranziehung des juristischen Auslegungskanons und Bildung eines Abgrenzungskriteriums zu verbundenen Verträgen. Die Erkenntnisse werden sodann dazu verwendet, aktuelle Problemstellungen anhand der Auslegungskriterien zu entscheiden.
(Table of content)
EinleitungA. Entwicklung des AbgrenzungskriteriumsDie konstitutive Aussagekraft der historischen Entstehungsgeschichte für das Abgrenzungskriterium - Die geringe Aussagekraft des Wortsinns für das Abgrenzungskriterium - Die weiterführenden Erkenntnisse der systematischen Untersuchung für das Abgrenzungskriterium - Die richtungsweisende Aussagekraft des Telos für das Abgrenzungskriterium - Konsequenz der vorstehenden Untersuchungen für das AbgrenzungskriteriumB. Tatbestand des 360 BGBDer »Bezug« als charakteristisches Merkmal des Tatbestands - Die Richtlinienwidrigkeit der Regelung des 360 II 2 BGB - Die Erforderlichkeit der restriktiven Auslegung des 360 II 2 BGB aus MissbrauchsaspektenC. Anwendungsfälle des AbgrenzungskriteriumsLeasing - Restschuldversicherungen - Kapitalbildende Lebensversicherungen - »Widerrufsjoker«-Erfordernis einer wertungsgeprägten restriktiven Auslegung des 360 I 1 BGBD. Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Review)
»Dass die Arbeit inzwischen in einschlägigen Kommentierungen zu 360 BGB zitiert wird, zeigt, dass sie die verdiente Aufmerksamkeit und Beachtung gefunden hat.« Dr. Bernd Müller-Christmann, in: fachbuchjournal, Heft 3 / 2022