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Description
(Short description)
Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften sind im Falle der Verletzung ihrer Compliance-Verantwortung der Gefahr einer potentiell existenzvernichtenden Innenhaftung ausgesetzt. Die sorgfältige Delegation der Zuständigkeit für übertragbare Elemente der Compliance-Pflicht stellt für sie die derzeit effektivste Enthaftungsmaßnahme dar. Dabei ist streng zu differenzieren: Nur die Zuständigkeit für delegierbare Compliance-Aufgaben ist übertragbar; Compliance-Verantwortung ist hingegen indisponibel.
(Text)
Infolge zahlreicher Wirtschaftsskandale der letzten Jahre sind Fragen zur Binnenhaftung der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften im Zusammenhang mit Non-Compliance heute aktueller denn je. Trotz vieler Ideen zur Regressreduzierung de lege lata et ferenda sind Vorstände weiterhin der Gefahr einer potentiell existenzvernichtenden Geschäftsleiterhaftung aufgrund der Verletzung ihrer Compliance-Pflicht ausgesetzt.Der Autor zeigt, dass die sorgfältige Delegation der Zuständigkeit für übertragbare Elemente der Compliance-Pflicht gegenwärtig das effektivste Enthaftungsinstrument des Vorstands darstellt. Den Erwägungen liegt eine bislang kaum beachtete Dualität zugrunde: die strikte Dichotomie von Zuständigkeit und Verantwortung für Vorstandspflichten. Während die Zuständigkeit für delegierbare Compliance-Aufgaben übertragbar ist, ist die Compliance-Verantwortung unabdingbar. Diese Erkenntnis bildet das dogmatische Fundament für darauf aufbauende Implikationen für die Unternehmenspraxis.Ausgezeichnet mit dem Nachwuchsförderpreis 2020 des Berufsverbands der Compliance Manager (BCM) e.V. in der Kategorie »Beste Dissertation« sowie mit dem Fakultätspreis 2022 der Juristischen Fakultät der Universität Hannover für herausragende juristische Promotionen.
(Review)
»Maxim Gomer hat die bereits sehr lebhafte Compliance-Debatte mit einem gewichtigen Beitrag bereichert.« Prof. Dr. Markus Roth, in: Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (ZHR), Bd. 185, 5/2021 »Maxim Gomer hat sich für seine Dissertation ein spannendes Thema ausgesucht. Es liegt auf der Schnittstelle zwischen gesellschaftsrechtlicher Grundlagenarbeit im Vorstandsrecht und hochrelevanten Praxisfragen im Unternehmensalltag. [...] Insgesamt eine sehr gelungene schöne Arbeit, mit der Gomer seiner eigenen herausfordernden Zielsetzung nach juristischer Tiefe und Praxistauglichkeit gerecht wird. Die Dissertation wurde zu Recht im November 2020 in der Kategorie 'Beste Dissertation' mit dem Nachwuchsförderpreis des Berufsverbandes der Compliance Manager (BCM) ausgezeichnet.« Dr. Christoph Klahold, in: Corporate Compliance Zeitschrift (CCZ), 1/2021
(Text)
»The Delegation of Compliance Responsibility by Management Board Members of a Stock Corporation - An Analysis Based on a Strictly Dichotomous View of Management's Responsibility and Accountability«: The dereliction of their compliance duty exposes management board members of stock corporations to the risk of potentially ruinous personal liability claims. At present, the most effective approach to personal liability prevention is the delegation of responsibility for transferable elements within this duty. However, an important distinction needs to be made: only the responsibility for transferable elements can be delegated, whereas compliance accountability remains strictly indispensable.