Description
(Short description)
Die vorliegende Untersuchung lotet vor dem Hintergrund der Vergaberechtsreform von 2016 zur Umsetzung der Vorgaben des Unionsrechts von 2014, der neueren Judikatur des EuGH auf diesem Gebiet sowie der Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie von 2018 aus, ob und welche neuen Spielräume für eine Weiterentwicklung des Tariftreuerecht entstanden sind. Hierbei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Bundesländer für die Anordnung einer Bindung an repräsentative Tarifverträge grundsätzlich zuständig sind und weder verfassungsrechtliche noch unionsrechtliche Bedenken entgegenstehen.
(Text)
Das öffentliche Beschaffungswesen umfasst schätzungsweise 400 Milliarden Euro pro Jahr. Dabei spielt die sog. "strategische Vergabe", mit der u.a. soziale Ziele verfolgt werden sollen, seit der Vergaberechtsreform von 2016 zur Umsetzung des Richtlinienpakets der Europäischen Union zum Vergaberecht von 2014 eine immer größere Rolle. Die vorliegende Untersuchung lotet vor dem Hintergrund dieser Veränderung, der neueren Judikatur des EuGH zum Vergaberecht sowie der Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie von 2018 aus, ob und welche neuen Spielräume für eine Weiterentwicklung des Tariftreuerechts im Sinne einer landesgesetzlich vorgeschriebenen Bindung an repräsentative Tarifverträge entstanden sind. Hierbei kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass für die Anordnung einer solchen Bindung die Bundesländer grundsätzlich zuständig sind und insbesondere im Hinblick auf die Koalitionsfreiheit und die Berufsfreiheit keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegenstehen. Darüber hinaus wäre eine entsprechende Gesetzesinitiative auch unionsrechtlich unter dem Blickwinkel des Vergaberechts ebenso wie des Arbeitnehmerentsenderechts zulässig.
(Table of content)
A. ThemenstellungB. Einordnung des Vorhabens in die Struktur des VergabeverfahrensLeistungsbeschreibung - Eignungs- und Ausschlussprüfung - Zuschlagskriterien - AusführungsbedingungenC. Kompetenz des LandesgesetzgebersTariftreue-Entscheidung des BVerfG als Ausgangspunkt - Neuere Strömungen im Schrifttum - WürdigungD. Vereinbarkeit mit der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG)Vorbemerkungen - Gegenstand und Kernaussagen der Tariftreue-Entscheidung des BVerfG - Individuelle negative Koalitionsfreiheit - Kollektive KoalitionsfreiheitE. Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit - Rechtfertigung des Eingriffs in die BerufsfreiheitF. Weitere verfassungsrechtliche WertungenGleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) - Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) - Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)G. (Keine) Verdrängung durch BundestarifrechtH. Vergaberechtliche ZulässigkeitAnwendbare Maßstäbe - Hinreichende Verbindung zum Auftragsgegenstand - Einhaltung von Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot - Einhaltung des Transparenzgebots - Wahrung des VerhältnismäßigkeitsgrundsatzesI. Vereinbarkeit mit dem ArbeitnehmerentsenderechtSachverhalt und Kernaussagen des Rüffert-Urteils des EuGH - Folgeentscheidungen des EuGH und Konsequenzen - Änderung der Vergaberichtlinie - Änderung der EntsenderichtlinieJ. Wettbewerbsrechtliche ZulässigkeitK. Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteratur- und Sachwortverzeichnis