Description
(Short description)
Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich mit dem neugefassten
201a StGB. Hierbei werden vor allem die neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt. Neben einem problemorientierten Aufbau sowie einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zeichnet sich die Arbeit durch ihre stetige Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie und Videotechnik aus.
(Text)
Die Arbeit thematisiert die bereits seit über 100 Jahren andauernden Entwicklungen im Bereich des strafrechtlichen Bildnisschutzes und befasst sich umfassend mit dem durch das 49. StÄG neu gefassten 201a StGB. Hierbei werden vor allem die 2015 in die Strafnorm neu eingefügten Tatbestandsvarianten eingehend dargestellt.Die Autorin kommentiert jedoch nicht die Strafnorm, sondern geht in ihrer Arbeit problem- und praxisorientiert vor. So wird beispielsweise neben der Vereinbarkeit des 201a StGB mit dem Bestimmtheitsgrundsatz dessen persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich sowie dessen Relevanz für die Praxis thematisiert. Neben einer umfassenden Rechtsprechungsauswertung zu 201a StGB a.F. und 201a StGB n.F. zeichnet sich die Arbeit auch durch ihre Bezugnahme auf die neuesten technischen Entwicklungen im Bereich der Fotografie- und Videotechnik aus.
(Table of content)
EinführungProblemdarstellung - Praktische Bedeutung des 201 a StGB - Gegenstand der Arbeit1. Der Bildnisschutz im Internetzeitalter: Historische EntwicklungReformierung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄG - Reformvorschläge nach dem 49. StÄG - Rechtliche Entwicklung bis zum 49. StÄG2. Notwendigkeit der Ausweitung des strafrechtlichen Bildnisschutzes durch das 49. StÄGProblem 1: Notwendigkeit - Problem 2: Erforderlichkeit - Fazit3. Der strafrechtliche Bildnisschutz15. Abschnitt des StGB - Handlungsvarianten - Problem 1: Die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellende Bildaufnahme - Problem 2: Anbieten oder Verschaffen von Nacktaufnahmen, die einen Minderjährigen abbilden - Problem 3: Einordnung des Merkmals »unbefugt« - Problem 4: Persönlicher Schutzbereich - Problem 5: Notwendigkeit einer Versuchsstrafbarkeit - Änderungen innerhalb des 205 StGB und 374 StPO durch das 49. StÄG4. Vereinbarkeit des 201 a StGB mit verfassungsrechtlichen PositionenProblem 1: Bestimmtheitsgrundsatz - Problem 2: 201 a Abs. 4 StGBSchlussbetrachtungAnhangLiteratur- und Internetquellenverzeichnis, Personen- und Sachregister
(Text)
»The Criminal Protection of Images. 201a StGB after the Modifications through 49th StÄG«The dissertation thematizes the developments within the criminal protection of images in Germany during the last 100 years. The focus is on the new 201a StGB, its different variants and the latest judicatures.