Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung. : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 332) (2019. 241 S. 6 Abb.; 241 S., 6 schw.-w. Abb. 233 mm)

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Die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Ahndung. : Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 332) (2019. 241 S. 6 Abb.; 241 S., 6 schw.-w. Abb. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428156146

Description


(Short description)
Die Arbeit thematisiert die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche Ahndung. Sie leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einführung eines Verbandsstrafrechts unter Analyse des geltenden Rechts (

30, 130 OWiG) und betrachtet die Auswirkungen von Criminal-Compliance auf Tatbestands- als auch Rechtsfolgenseite. Der Autor skizziert dabei die Auswirkungen von Compliance u.a. auf
266 StGB,
299 StGB,
130 OWiG als auch auf die unechten Unterlassungsdelikte.
(Text)
Die Arbeit thematisiert die Bedeutung von Criminal-Compliance-Maßnahmen für die strafrechtliche Ahndung. Sie leistet einen Beitrag zur Diskussion um die Einführung eines Verbandsstrafrechts unter Analyse des geltenden Rechts ( 30, 130 OWiG). Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die Aspekte der allg. Unrechtslehre (Handlung und Schuld) einem Verbandsstrafrecht nicht entgegenstehen. Es wird ein Vorschlag für ein Verbandsstrafrecht formuliert, welches tatbestandlich an ein »Organisationsdefizit« anknüpft.Die Arbeit betrachtet die Auswirkungen von Criminal-Compliance auf Tatbestands- als auch Rechtsfolgenseite. Der Autor skizziert dabei die Auswirkungen von Compliance u.a. bei 266 StGB, 299 StGB als auch den Unterlassungsdelikten. Die Rechtsprechung zu 130 OWiG wird systematisiert dargestellt. Er plädiert für eine Berücksichtigung von Compliance-Maßnahmen auf Rechtsfolgenseite. Zertifizierungen von Compliance können im Rahmen von 261 StPO berücksichtigt werden.
(Table of content)
A. Einleitung und ProblemaufrissB. Überblick über Sanktionen gegen Unternehmen bzw. Unternehmensträger de lege lata und de lege ferendaDie Strafbarkeit von juristischen Personen und rechtsfähigen Personenvereinigungen - Die geltende Verbandsgeldbuße gemäß 30 Abs. 1, 4 OWiG - Der Tatbestand der Aufsichtspflichtverletzung im Sinne des 130 OWiGC. Compliance im AllgemeinenBegriffsklärung - Rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung einer Criminal-Compliance-Organisation? - Empirische Erkenntnisse zur Verbreitung von Criminal- Compliance - Die Funktion von Criminal-ComplianceD. Die Bedeutung von Criminal-Compliance für die strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche AhndungBegriff der »Haftung« im Sinne des Strafrechts - Auswirkungen von Criminal-Compliance im Vorfeld einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit - Rechtliche Anknüpfungspunkte für Criminal-Compliance im materiellen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht de lege lata - Die Berücksichtigung von Criminal-Compliance-Programmen im deutschen Kartellbußgeldverfahren - Der Einfluss ausländischen Strafrechts auf deutsche Unternehmen und deren Compliance-Strukturen im Bereich der Korruption - Zusammenfassung und gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten de lege ferendaE. Ergebnisse der ArbeitLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Review)
"Die Dissertation ist insgesamt für Vertreter der Wissenschaft und Praxis lesenswert und kann durch einen stringenten Aufbau sowie eine konzise Darstellung überzeugen. Die Darstellung der möglichen Auswirkungen von Criminal-Compliance-Maßnahmen auf der Tatbestandsebene über die Rechtfertigungs- und Schuldebene bis auf die Rechtsfolgenseite gewährt einen sehr guten Gesamtüberblick. Interessante Aspekte finden sich insbesondere bei der Herausarbeitung unerwünschter Auswirkungen von Criminal-Compliance-Bemühungen, indem diese auch strafbarkeitsbegründend wirken können. Ein Umstand, welcher durchaus nicht im Fokus der aktuellen Compliance-Diskussionen steht und der umso mehr die Beachtung höchster Sorgfalt bei der Ausarbeitung unternehmensinterner Criminal-Compliance-Maßnahmen verdient." D. Marlen Vesper-Gräske, in: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V., 4/2019

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