Description
(Short description)
Der Autor untersucht die verfassungsrechtliche Absicherung des Nonaffektationsprinzips unter Beachtung der historischen Entwicklung sowie prinzipientheoretischer Ansätze. Dabei sieht er das Gesamtdeckungsprinzip durch das parlamentarische Budgetrecht geschützt. Das hergeleitete Ergebnis überträgt er auf die einzelnen Abgabearten und vergleicht es mit dem Haushaltsrecht der Europäischen Union.
(Text)
Das Budgetrecht ist das Königsrecht eines jeden Parlamentes. Das Nonaffektationsprinzip sichert dabei für das Parlament die Verfügbarkeit aller Einnahmen für alle Ausgaben ab. Dieser auch als Gesamtdeckungsgrundsatz bezeichnete Haushaltsgrundsatz ist einfachgesetzlich in 7 HGrG geregelt. Seine verfassungsrechtliche Absicherung ist hingegen in Rechtsprechung und Literatur streitig. Der Autor untersucht einerseits die Abkehr von der Fondwirtschaft hin zu einem Globalhaushalt unter Beachtung des Nonaffektationsprinzips und andererseits dessen verfassungsrechtliche Absicherung. Dabei geht er unter Berücksichtigung prinzipientheoretischer Ansätze sowie in Abkehr vom bisherigen Schrifttum von einer uneingeschränkten verfassungsrechtlichen Absicherung aus. Das Ergebnis überträgt er auf die einzelnen Abgabearten. Die Arbeit schließt mit einer vergleichenden Untersuchung des Haushaltsgrundsatzes der Gesamtdeckung im Haushaltsrecht der Europäischen Union.Die Arbeit wurde mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis ausgezeichnet.
(Table of content)
1. Einführung in die Thematik2. Grundlagen des NonaffektationsprinzipsHaushalts- und Finanzsystem des Grundgesetzes - Begriff und Durchbrechung des Nonaffektationsprinzips - Historische Entwicklung des Haushalts- und Budgetrechts, insbesondere des Nonaffektationsprinzips - Geltung und Entwicklung des Nonaffektationsprinzips unter dem Grundgesetz3. Verfassungsrechtliche Bedeutung des NonaffektationsprinzipsVerfassungsrechtliche Stellung des Nonaffektationsprinzips - Folgen aus der verfassungsrechtlichenEinordnung des Nonaffektationsprinzips 4. Anwendungsbereiche des NonaffektationsprinzipsSteuern - Beiträge - Gebühren - Sonderabgaben - Sonstige Abgaben - Umlagen - Finanzausgleich - Sonstige Einnahmen - Nebenhaushalte - Exkurs: Mittelbare Staatsverwaltung 5. Exkurs: Nonaffektationsprinzip im Recht der Europäischen UnionNonaffektationsprinzip im Haushaltsrecht der Europäischen Union6. ErgebnisAnhang: Synopse der landesrechtlichen RegelungenLiteraturverzeichnis, Personen- und Sachwortverzeichnis



