Description
(Short description)
Die Arbeit beleuchtet die verfassungsrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ausprägungen des Persönlichkeitsschutzes und ihre wechselseitigen Bezüge. Im Kern geht es dabei um den im Jahr 2015 neu gefassten
201a StGB, der unabhängig von objektiv-räumlichen Kriterien nunmehr auch solche Bildaufnahmen pönalisiert, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen bzw. geeignet sind, dem Ansehen einer anderen Person zu schaden.
(Text)
Die Arbeit beleuchtet die verfassungsrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Ausprägungen des Persönlichkeitsschutzes und ihre wechselseitigen Bezüge. Im Kern geht es dabei um den im Jahr 2015 neu gefassten
201a StGB, der unabhängig von objektiv-räumlichen Kriterien nunmehr auch solche Bildaufnahmen pönalisiert, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen bzw. geeignet sind, dem Ansehen einer anderen Person zu schaden. Neben möglichen Konflikten mit dem ultima-ratio-Grundsatz und dem Bestimmtheitsgebot wird dabei analysiert, ob sich die Vorschrift des
201a StGB harmonisch in das bestehende Gesamtsystem des Persönlichkeitsschutzes einfügt und in welchem Verhältnis der Straftatbestand dabei zu den Vorschriften des KUG steht. Auf Grundlage dieser Vorarbeiten und vor dem Hintergrund aktueller Reformvorschläge wird schließlich untersucht, welche Restriktionsansätze zur Verfügung stehen und ob weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
(Table of content)
Einführung und Eingrenzung der Thematik1. Persönlichkeitsschutz als Aufgabe der GesamtrechtsordnungPersönlichkeitsschutz im Verfassungsrecht - Persönlichkeitsschutz im Zivilrecht - Persönlichkeitsschutz im Strafrecht - Zwischenergebnis zu Kapitel 12. Regelungsdefizite des 201a StGB a.F.Schaffung eines Straftatbestands zum Schutz vor unbefugten Bildaufnahmen - Tatbestandliche Voraussetzungen - Zwischenergebnis zu Kapitel 23. Anwendungsprobleme des 201a StGBBildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen - Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen erheblich zu schaden - Besonderer Rechtfertigungsgrund des 201a Abs. 4 StGB4. Betrachtung de lege ferendaEinbeziehung von Bildaufnahmen Verstorbener - Änderung der Normüberschrift des 201a StGB - Anordnung einer VersuchsstrafbarkeitSchlussbetrachtung und Zusammenfassung der ErgebnisseLiteraturverzeichnis, Rechtsprechungsübersicht, Stichwortverzeichnis
(Text)
»Personal Images in Criminal Law«The thesis examines the constitutional, civil and criminal law aspects of personality protection and their mutual references. It focuses mainly on 201a German Criminal Code, which was revised in 2015 and now also penalises images that show another person's helplessness or are capable of damaging another person's reputation, irrespective of objective spatial criteria.
(Author portrait)
Danielle van Bergen studied law and sinology with a focus on Chinese law in Freiburg, Dalian (PR China) and Tübingen. She completed her Master's degree in 2012 with a thesis on Chinese media and civil law at the Faculty of Law at the Albert Ludwigs University of Freiburg. After her first state examination in Tübingen, she obtained her doctorate under Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Kristian Kühl. Danielle van Bergen is currently a Legal Trainee at the Higher Regional Court of Stuttgart, with positions at a corporate law boutique and the legal department of an international corporation.