Die Einstellung nach 99 BetrVG. : Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 349) (2018. 365 S. 365 S. 233 mm)

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Die Einstellung nach 99 BetrVG. : Dissertationsschrift (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 349) (2018. 365 S. 365 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428153787

Description


(Short description)
Die Betriebsratsbeteiligung bei Einstellungen nach
99 BetrVG stellt eine wichtige Hürde zur tatsächlichen Beschäftigung von Arbeitnehmern im Betrieb dar. In der Arbeit wird diskutiert, welche Fallgestaltungen den Einstellungstatbestand auslösen, insbesondere welche Rechtsverhältnisse - abgesehen vom Normalarbeitsverhältnis - relevant sind. Daneben werden die Handlungspflichten und -möglichkeiten von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie betroffenem Arbeitnehmer im Zustimmungsverfahren aufgezeigt.
(Text)
Die Betriebsratsbeteiligung bei Einstellungen nach
99 BetrVG stellt eine für Arbeitgeber und einzustellenden Arbeitnehmer wichtige Hürde zur tatsächlichen Beschäftigung im Betrieb dar. In der Arbeit wird aufgezeigt, welche Arten von Beschäftigungsverhältnissen den Beteiligungstatbestand auslösen: neben Arbeitsverhältnissen auch andere weisungsgebundene Rechtsverhältnisse. Davon unberührt sind hingegen Tätigkeiten auf Basis freier Mitarbeit oder im Rahmen von Werkverträgen mit anderen Unternehmen. Die Rechtsprechung weitet den Einstellungsbegriff zu sehr aus und fasst verschiedene Arbeitsvertragsmodifikationen darunter, was nicht mehr der Systematik des Betriebsverfassungsrechts entspricht. Neben Betriebsrat und Arbeitgeber hat der einzustellende Arbeitnehmer ein Interesse an einer Zustimmungserteilung, sodass es erforderlich sein kann, ihm im Zusammenhang mit dem in
99 BetrVG vorgesehenen Zustimmungsersetzungsverfahren eigene Rechte einzuräumen.
(Table of content)
A. EinleitungB. Überblick über die betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung bei Einstellungen nach 99 BetrVG - Vorüberlegungen zum EinstellungsbegriffÜberblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten - Historische Entwicklung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen - Anwendungsbereich des 99 BetrVG - Einschränkung und Erweiterung der Rechte des 99 BetrVG - Einstellung leitender Angestellter - Einstellung nach dem Personalvertretungsrecht - Exkurs: Mitbestimmung bei Einstellungen in der Kirche - Telos des 99 BetrVGC. Der Begriff der Einstellung im Betriebsverfassungsrecht - grundlegende WeichenstellungDie Bedeutung der Einstellung im Betriebsverfassungsgesetz - Entwicklung der Rechtsprechung zum Einstellungsbegriff - Meinungsspektrum in der Literatur - Stellungnahme: Auslegung des EinstellungsbegriffsD. Begriffsfindung durch die Untersuchung verschiedener FallgruppenFormen der Eingliederung - Erfasster Personenkreis - Zusammenfassung der Erkenntnisse zur Definitionsfindung: Kriterien des Einstellungsbegriffs - Praxistauglichkeit der Definition: die Einordnung neuer Beschäftigungsformen und -strukturen - Erweiterungsbedürfnis der Einstellungsdefinition?E. Betriebsverfassungsrechtliche Konsequenzen der EinstellungUnterrichtungspflichten und andere Folgen der Einstellung für den Arbeitgeber - Die Gründe zur Verweigerung der Zustimmung - Streitigkeiten: Probleme des Zustimmungsverweigerungs- und des Zustimmungsersetzungsverfahrens - Folgen eines Verstoßes gegen 99, 100 BetrVG und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats - Individualarbeitsrechtliche Folgen fehlender ZustimmungF. Fazit und SchlussbetrachtungLiteraturverzeichnis und Sachwortregister
(Review)
"Mit dem vorliegenden Buch gelingt Traeger ein sehr guter Überblick über die Beteiligungsrechte des BR in Zusammenhang mit der Einstellung gern
99 BetrVG. Da sich die von der Autorin angestellten Überlegungen zumindest punktuell auch ins österreichische Recht übertragen lassen, ist die Lektüre des vorliegenden Buches für interessierte Leserinnen bzw jene, die sich betriebsverfassungsrechtlich über die Staatsgrenzen weiterbilden wollen, durchaus zu empfehlen." Verena Zwinger, in: Das Recht der Arbeit, 3/2019

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