Description
(Short description)
"Straftaten dürfen sich nicht lohnen" - aber für wen? Der Autor entwickelt ein schlüssiges Grundkonzept dafür, inwieweit der Staat Erträge aus Straftaten auch bei Drittbegünstigten der Tat, etwa Angehörigen oder Unternehmen, abschöpfen darf. Im bisherigen Recht war dies - trotz oder gerade aufgrund einer kaum nachvollziehbaren Fallgruppenbildung des BGH - völlig unklar. Die Reform des Abschöpfungsrechts von 2017 hat zwar Verbesserungen gebracht, leidet aber auch unter konzeptionellen Defiziten.
(Text)
Die staatliche Abschöpfung von Erträgen aus Straftaten hat Hochkonjunktur. "Straftaten dürfen sich nicht lohnen" - aber für wen gilt das? Inwieweit ein Zugriff auch auf Drittbegünstigte der Tat, etwa Angehörige oder Unternehmen, erfolgen darf, ist bislang kaum durchdrungen. Der Autor entwickelt hierfür in kritischer Auseinandersetzung mit den herrschenden Auffassungen zur Theorie des Abschöpfungsrechts ein schlüssiges Grundkonzept, welches auch eine Rechtfertigung des sog. Bruttoprinzips liefert. An diesen Maßgaben wird zunächst das bisherige Recht gemessen, für das - trotz oder gerade aufgrund einer kaum nachvollziehbaren Fallgruppenbildung des BGH - völlig unklar war, inwieweit es die Abschöpfung bei Drittbegünstigten ermöglichte. Anschließend werden die entsprechenden Änderungen der 2017 umgesetzten, grundlegenden Reform des Abschöpfungsrechts gewürdigt. Diese hat zwar spürbare Verbesserungen gebracht, allerdings identifiziert der Autor auch teils schwerwiegende, konzeptionelle Defizite.
(Table of content)
EinleitungÜberblick über die einschlägigen Regelungen und Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes - Problematik der Abschöpfung von Taterträgen bei Drittbegünstigten - Gang der Untersuchung1. Die theoretischen Grundlagen der Abschöpfung von Taterträgen im Allgemeinen und bei DrittbegünstigtenRechtsgrund der Abschöpfung von Taterträgen - Rechtsnatur der Abschöpfung von Taterträgen - Vereinbarkeit der Abschöpfung von Taterträgen mit Art. 14 GG2. Das bislang geltende Recht der Abschöpfung von Taterträgen bei DrittbegünstigtenEntstehungsgeschichte des 73 III StGB a.F. - Methodische Möglichkeiten des Umgangs mit den identifizierten Problemen - Die Leitentscheidung des BGH zu 73 III StGB a.F. - Anwendung des 73 III StGB a.F.3. Das neue Recht der Abschöpfung von Taterträgen bei DrittbegünstigtenVorgaben der EU-Vermögensabschöpfungs-Richtlinie - Regelungen der aktuellen »Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung«Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteraturverzeichnisSachregister



