Description
(Short description)
Die Untersuchung behandelt die Fragen, ob die zugerechnete Willenserklärung anzuerkennen ist, was Zurechnung bedeutet und nach welchen Kriterien zuzurechnen ist, indem sie auf einschlägige Ideen aus der analytischen (Sprach)Philosophie zurückgreift.
(Text)
Die Willenserklärung ist ein - vielleicht sogar der - Zentralbegriff des Allgemeinen Teils des BGB, und das Problem der zugerechneten Willenserklärung begleitet das BGB seit seinem Inkrafttreten. Die Untersuchung entwickelt Antworten auf die Fragen, ob die zugerechnete Willenserklärung anzuerkennen ist, was Zurechnung bedeutet und nach welchen Kriterien zuzurechnen ist, indem sie auf einschlägige Ideen aus der analytischen (Sprach)Philosophie zurückgreift. Dargelegt wird, dass die Willenserklärung ein tû-tû-Begriff ist. Weiter wird aufgezeigt, dass Zurechnung aufgrund konstitutiver Regeln geschieht. Unterschieden werden die rechtliche und die sprachliche Zurechnung der Willenserklärung. Die rechtliche Zurechnung geschieht aufgrund von konstitutiven Zurechnungsnormen. Im Rahmen der sprachlichen Zurechnung wird der Unterschied zwischen der Zurechnung kraft der konventionalen Bedeutung der gebrauchten Zeichen und der Zurechnung aufgrund von konversationalen Implikaturen erläutert.
(Table of content)
EinleitungA. Geschichtliche und dogmatische GrundlegungBegriffsgeschichte - Allgemeines zum Rechtsbegriff der Willenserklärung - Die Willenserklärung als tû-tû-Begriff - Einwände gegen die zugerechnete WillenserklärungB. Grundlagen der Zurechnung der WillenserklärungGeschichte des Zurechnungsgedankens - Zurechnungsbegriff und ZurechnungsstrukturC. Die Zurechnung des ErklärungszeichensAusdrückliche und stillschweigende Willenserklärung - Kriterien der Zurechnung - Zurechnungsnormen für das ErklärungszeichenD. Die Zurechnung des ErklärungsinhaltsAuslegung und Zurechnung des Erklärungsinhalts - Theorie der Implikaturen - Sprachliche und rechtliche ZurechnungE. Zurechnung zugunsten des ErklärendenF. Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteraturverzeichnisPersonen- und Sachwortregister
(Author portrait)
Matthias Lüdeking studierte in Tübingen Rechtswissenschaft und Philosophie; 2014 Erste juristische Prüfung; 2014 bis 2016 Akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäisches Privatrecht der Eberhard-Karls-Universität Tübingen; 2016 B.A. Philosophie; 2017 Promotion.



