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Description
(Short description)
Bereits das KAGG von 1957 kannte das Investmentsondervermögen in den beiden Gestaltungsformen der Treuhand- und Miteigentumslösung. Praktisch unverändert bildet dieses Konzept im späteren InvG sowie nunmehr im KAGB die bedeutendste Organisationsform für Investmentaktivitäten. Gleichwohl haften dieser Rechtsform diverse dogmatische Mängel an und die Praxis ist in der Folge vor erhebliche Rechtsanwendungsprobleme gestellt. Vor diesem Hintergrund plädiert der Autor für die Einführung eines "genuinen Fondsvehikels".
(Text)
Die Arbeit zeigt auf, dass und inwiefern dem Investmentsondervermögen - die ursprünglichste und zentrale Organisationsform für Investmentaktivitäten - diverse dogmatische Mängel anhaften. Ursächlich dafür ist zum einen, dass das deutsche Recht unter dem einheitlichen Begriff des "Investmentsondervermögens" zwei in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse an den zum Fonds gehörenden Gegenständen gänzlich unterschiedliche Gestaltungen zur Verfügung stellt, diese aber gleichwohl im Hinblick auf das Niveau des Anlegerschutzes regulativ gleichstellt, zum anderen die Vorgehensweise des Gesetzgebers, der bei der Kodifikation der Organisationsformen auf bereits existierende Rechtsformen zurückgegriffen hat. Die Besonderheiten des Investmentrechts erfordern echte investmentrechtliche Organisationsformen und keine Modifikation existierender Rechtskleider. Der Verfasser stellt eine mögliche Konzeption eines genuinen Fondsvehikels vor.
(Table of content)
A. EinführungOrganisationsformen der kollektiven Kapitalanlage - Problemaufriss sowie Konkretisierung der Fragestellung und des Untersuchungsgegenstandes - Gang der UntersuchungB. Dogmatische Einordnung des SondervermögensTerminologische Grundlagen - Allgemeine SondervermögenslehreC. Das Sondervermögen im InvestmentrechtEntstehung und Rechtsnatur - Dogmatische Einordnung anhand des hiesigen Verständnisses von Sondervermögen - Eigentumsverhältnisse hinsichtlich der Gegenstände des Investmentsondervermögens - Die Rechtsbeziehungen zwischen der KVG und »dem Sondervermögen« - Abwicklung des Sondervermögens - Bewertung der UntersuchungD. Schaffung eines genuinen Fondsvehikels durch rechtliche Verselbstständigung des InvestmentsondervermögensPraktisches Bedürfnis für die Schaffung eines genuinen Fondsvehikels - Bestimmung des durch das Investmentsondervermögen gewährleisteten Schutzniveaus nach dem KAGB - Konstruktion eines genuinen Fondsvehikels durch rechtliche Verselbstständigung des Investmentsondervermögens - ErgebnisE. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Sachwortverzeichnis
(Text)
Even the KAGG of 1957 already knew investment trusts (Investmentsondervermögen) in the form of the "Treuhand-" or "Miteigentumslösung". This concept practically unchanged forms the most important organizational form in the later InvG as well as now in the KAGB for investment activities. Nevertheless, this legal form shows various dogmatic defects and the practice is therefore confronted with considerable problems regarding the application of this law. Against this background, the author pleads for the introduction of a "genuine fund vehicle".