Die Europäische Idee der Freiheit und die Etablierung eines Europäischen Strafrechts : Zum Zusammenhang von freiheitlicher Rechtsverfassung und Strafe. Habilitationsschrift (Schriften zum Strafrecht 311) (2017. 453 S. 233 mm)

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Die Europäische Idee der Freiheit und die Etablierung eines Europäischen Strafrechts : Zum Zusammenhang von freiheitlicher Rechtsverfassung und Strafe. Habilitationsschrift (Schriften zum Strafrecht 311) (2017. 453 S. 233 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428149629

Description


(Short description)
Das Strafrecht greift in fundamentaler Weise in die Freiheitsrechte des Einzelnen ein. Soll auf ein Verbrechen nicht ein weiterer Gewaltakt folgen, bedarf die Befugnis zu strafen einer rechtlichen Begründung. Die Arbeit untersucht mit Bezug auf die gemeinsame europäische Tradition der Aufklärung und aufbauend auf dem Rechts- und Freiheitsbegriff Immanuel Kants, ob die Schaffung eines Europäischen Strafrechts mit einem freiheitlichen Rechtsverständnis kompatibel ist.
(Text)
Die Europäische Union begreift sich als ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Strafrecht greift in fundamentaler Weise in die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers ein. Soll auf ein Verbrechen nicht ein weiterer Gewaltakt folgen, sondern sich die Ausübung des Strafrechts als legitimes Handeln darstellen, bedarf die Befugnis zu strafen einer rechtlichen Begründung. Das gilt nicht nur für die Strafgewalt seitens des Staates, sondern auch und gerade dann, wenn es um die Ausübung strafrechtlicher Maßnahmen geht, die von europäischen oder internationalen Institutionen ausgehen. Betroffen sind dann keineswegs nur Fragen der zweckmäßigsten Kompetenzverteilung zwischen den Einzelstaaten und der supranationalen Ordnung. Die Arbeit untersucht vor dem Hintergrund der gemeinsamen europäischen Tradition der Aufklärung und aufbauend auf dem Rechts- und Freiheitsbegriff Immanuel Kants, ob die Schaffung eines Europäischen Strafrechts mit einem freiheitlichen Rechtsverständniskompatibel ist.
(Author portrait)
Bettina Noltenius studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Trier und Nancy. Nach ihrer Promotion zu dem Thema »Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft« (2003) ging sie in den Referendardienst und legte 2004 in Hamburg ihr Zweites Staatsexamen ab. Anschließend habilitierte sie sich an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Seit Oktober 2015 ist sie Universitätsprofessorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum.

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