Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß Paragraph 266a Abs. 2 StGB (Strafrechtliche Abhandlungen (SRA) Neue Folge 275) (2017. 259 S. 233 mm)

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Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung gemäß Paragraph 266a Abs. 2 StGB (Strafrechtliche Abhandlungen (SRA) Neue Folge 275) (2017. 259 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428149612

Description


(Short description)
Das Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung wird von dem im Jahr 2004 neu eingeführten 266a Abs. 2 StGB erfasst. Dieser ist zwar an die Steuerhinterziehung angelehnt, weist gleichzeitig aber das aus Absatz 1 übernommene »Vorenthalten« von Beiträgen auf. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und im Wege der Auslegung weitgehend gelöst. Allein im Bereich der Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde.Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der »Alfred Teves-Stiftung« ausgezeichnet.
(Text)
Obwohl von Arbeitgebern regelmäßig zugleich die Arbeitnehmer- und die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung vorenthalten werden, existiert kein einheitlicher Straftatbestand für beide Beitragsteile. Während das Vorenthalten der Arbeitnehmeranteile in 266a Abs. 1 StGB geregelt ist, wird das Vorenthalten der Arbeitgeberanteile von dem im Jahr 2004 neu eingeführten 266a Abs. 2 StGB erfasst. Die Tatbestandsstruktur des Absatzes 2 wirft eine Reihe dogmatischer Fragen auf, da sie einerseits an die Steuerhinterziehung gemäß 370 Abs. 1 AO angelehnt ist, andererseits aber das Tatbestandsmerkmal des »Vorenthaltens« von Beiträgen aus 266a Abs. 1 StGB übernommen wurde. Die daraus resultierenden Anwendungsprobleme wurden im Rahmen der Untersuchung aufgearbeitet und konnten im Wege der Auslegung weitgehend gelöst werden. Allein im Bereich der beitragsstrafrechtlichen Selbstanzeige ist eine Reform zwingend erforderlich, für die ein eigener Regelungsvorschlag unterbreitet wurde.Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der »Alfred Teves-Stiftung« ausgezeichnet.
(Table of content)
Einleitung und Gang der Untersuchung1. Entstehungsgeschichte und gesetzgeberische Beweggründe für die konkrete Ausgestaltung des 266a Abs. 2 StGBKein gesonderter Straftatbestand zum Schutz der Arbeitgeberbeiträge bis zum 1. August 2004 - Lückenhafter Schutz der Arbeitgeberbeiträge über den Beitragsbetrug gemäß 263 Abs. 1 StGB - Neufassung des 266a - Abs. 2 StGB - Zusammenfassung der Ergebnisse - Reformvorschlag für eine alternative strukturelle Ausgestaltung des 266a StGB2. Überblick über den Tatbestand des 266a Abs. 2 StGBPraktische Bedeutung - Schutzgut - Deliktscharakter - Tatbestandsvoraussetzungen (Überblick) - Zusammenfassung der Ergebnisse3. Spezifische Anwendungsprobleme des 266a Abs. 2 StGBAuslegung des »Vorenthaltens« von Beiträgen - Tatbestandlicher Zusammenhang (»dadurch«) - Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Beitragsentrichtung - Verjährung - Selbstanzeige gemäß 266a Abs. 6 StGB - Zusammenfassung der Ergebnisse4. Gesamtergebnis und SchlussbetrachtungAnhang: Gesetzestexte des österreichischen StrafgesetzbuchesLiteratur- und Sachverzeichnis

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