Quantifizierung von Verfassungsrecht : Zahlenverwendung im Verfassungstext und Zahlengenerierung durch das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld natur- und geisteswissenschaftlicher Rationalität (Schriften zum Öffentlichen Recht)

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Quantifizierung von Verfassungsrecht : Zahlenverwendung im Verfassungstext und Zahlengenerierung durch das Bundesverfassungsgericht im Spannungsfeld natur- und geisteswissenschaftlicher Rationalität (Schriften zum Öffentlichen Recht)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428148806

Description

Die Arbeit geht der Frage nach, wie Zahlen - die typischerweise naturwissenschaftlicher Rationalität bzw. entsprechenden Rationalitätserwartungen unterliegen - im Kontext des Verfassungsrechts mit seiner spezifisch geisteswissenschaftlichen Eigenrationalität verwendet und generiert werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Auseinandersetzung mit verfassungsgerichtlichen Quantifizierungen: ihren verfassungsrechtlichen Maßstäben, ihrer Typik, ihrer Methodik und ihren kompetenzrechtlichen Folgeproblemen. Wie werden Zahlen - die typischerweise naturwissenschaftlicher Rationalität bzw. entsprechenden Rationalitätserwartungen unterliegen - im Kontext des Verfassungsrechts mit seiner spezifisch geisteswissenschaftlichen Eigenrationalität verwendet und generiert? Die Arbeit untersucht die Zahlenverwendung im Verfassungstext und setzt sich im Schwerpunkt mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in denen es unbestimmte verfassungsrechtliche Vorgaben zu Zahlen konkretisiert (sog. Quantifizierungen). Aus der verfassungsrechtlichen Innensicht stellt sich die Frage nach deren Methodengerechtigkeit und der Wahrung des rechtspolitischen Gestaltungsspielraums des parlamentarischen Gesetzgebers. Die Arbeit entwickelt eine Typologie verfassungsgerichtlicher Quantifizierungen, erarbeitet verfassungsrechtliche Maßstäbe und zeigt auf, inwieweit verfassungsrechtlich un-/problematische Fälle unterschieden werden können. Einführung: Thematik und Problemstellungen der Arbeit

1. Teil: Zahlen in der »Rechtswirklichkeit«

Wesen und Funktion von Zahlen - Zur »Verzifferung«: Verwendungsintensität und -modalitäten von Zahlen bei der Erfassung tatsächlicher Zusammenhänge - Begrenzte Erkenntnis der »Rechtswirklichkeit« in Zahlen

2. Teil: Zahlen in der Verfassung

Bestandsaufnahme und Ordnung von Zahlen im Grundgesetz - Linguistische Spezifika von Zahlen im Verfassungstext - Zahlenverwendung und funktionsgerechte Ausgestaltung des Grundgesetzes

3. Teil: Zahlen in der Verfassungsrechtsprechung

Überblick: Bundesverfassungsgerichtliche Quantifizierung - Beispiele bundesverfassungsgerichtlicher Quantifizierungen - Muster bundesverfassungsgerichtlicher Quantifizierungen: Quantifizierungen in der Darstellung des Bundesverfassungsgerichts - Quantifizierungsmethodik - Verfassungsgerichtliche Quantifizierung im Widerstreit bundesverfassungsgerichtlicher und parlamentarischer Kompetenzen - Einhaltung verfassungsrechtlicher Grenzen durch das quantifizierende Verfassungsgericht?

Rückblick: Zahlen im Verfassungsrecht: Anlehnung an naturwissenschaftliche Rationalität - Unterwerfung unter geisteswissenschaftliche Rationalität - Einblick in Irrationalität und Aporie

Literaturverzeichnis »Wie bereits diese kurze Skizze zeigt, handelt es sich um eine ausgesprochen vielschichtige und gedankenreiche Untersuchung. Sowohl der sachlich-differenzierte Zugriff als auch die angebotenen Lösungsansätze überzeugen. Die Arbeit leistet einen wichtigen Beitrag zu einem grundsätzlichen Problemkreis der verfassungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Methodik und sollte in der künftigen Behandlung dieser Fragen unbedingt Berücksichtigung finden.« Dr. Boas Kümper, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 5/2018

»Eine bemerkenswerte Untersuchung, die auch für den kommunalen Bereich von Interesse ist, da es bei kommunalen Finanzausstattungsfragen insbesondere mit Blick auf finanzielle Mindestausstattung der Kommunen auch um Quantifizierungsfragen geht, wie wir spätestens seit den Vorschlägen von Schoch/Wieland zur Sicherung der finanziellen Mindestausstattung wissen.« Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, in: Der Landkreis, 11/2016

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