Description
(Short description)
Müssen Kinder wahlberechtigt sein und Eltern als gesetzliche Vertreter für diese wählen? Die Spaltung der Wahlbevölkerung verläuft nicht zwischen Alt und Jung, sondern zwischen Kinderlosen und Kinderarmen mit einem Kind auf der einen Seite, und Kinderhabenden mit zwei oder mehr Kindern auf der anderen Seite. Letztere sind zahlenmäßig nicht mehr in der Lage verfassungswidrige Ungleichbehandlungen politisch abzuschaffen. Bereits heute, aber auch nach Einführung eines Kinderwahlrechts, muss für diese endlich effektiver rechtlicher Minderheitenschutz praktisch werden.
(Text)
Müssen Kinder in Deutschland ab Geburt wahlberechtigt sein und Eltern als gesetzliche Vertreter für diese wählen? Es gibt kein Metakriterium, um dies zu beantworten, nur den selbstbezüglichen Grundsatz: "Alle, die durch ein Wahlsystem betroffen sein können, sind an der Konstruktion des Wahlrechts zu beteiligen." Seit Jahrzehnten werden verfassungswidrige Ungleichbehandlungen von Kinderhabenden und Kindern, z.B. in der Sozialversicherung, diskutiert. Die Spaltung der Wahlbevölkerung verläuft dabei nicht zwischen Alt und Jung, oder zwischen Kinderlosen und Kinderhabenden, sondern zwischen Kinderlosen und Kinderarmen mit nur einem Kind auf der einen Seite, und Kinderhabenden mit zwei oder mehr Kindern auf der anderen Seite. Letztere sind bereits zahlenmäßig nicht mehr in der Lage verfassungswidrige Ungleichbehandlungen politisch abzuschaffen. Bereits heute, aber auch nach Einführung eines Kinderwahlrechts, muss für diese endlich effektiver rechtlicher Minderheitenschutz praktisch werden.
(Text)
»Principle Questions about State and Society Using the Example of the Voting Right for Children/Proxy Model«
Must children in Germany have a right to vote? Should parents as legal representatives vote for them? The electorate does not split up into the old and the young, but into the childless and those who have one child on the one hand, and those who have two or more children on the other hand. The latter are in terms of numbers not in the position to politically abolish anti-constitutional discrimination. Legal protection of this minority has to become effective despite a voting right for children.
(Table of content)
e - Anmerkungen aus der theoretischen Philosophie und Wissenschaftstheorie - Exkurs: Wahlrecht zum bayerischen Landtag - Exkurs: Wahlrecht zum Europaparlament
XI. Resumé of Findings (»Proxy Model«)
Introduction - Questions of law - Demography - Electoral research and demoscopy - Psychology - Conclusions which are to be derived from the practical philosophy point of view - Annotations based on the principles of theoretical philosophy and theory of science - An excursion to suffrage for the Bavarian »Landtag«, i.e. the Parliament of the State of Bavaria - An excursion to the right to vote for the European Parliament
Anhang
Literaturverzeichnis
Personenverzeichnis
Sachwortverzeichnis