Rechtsnatur, konkrete Voraussetzungen und Legitimität der Beteiligungsform gemäß Art. 25 Abs. 3 lit (d) IStGH-Statut (Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Crimin) (2015. 227 S. 233 mm)

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Rechtsnatur, konkrete Voraussetzungen und Legitimität der Beteiligungsform gemäß Art. 25 Abs. 3 lit (d) IStGH-Statut (Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Crimin) (2015. 227 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428148325

Description


(Short description)
Die Arbeit beleuchtet die Rechtsnatur der Beteiligungsform gemäß Art. 25 Abs. 3 lit. (d) IStGHS zunächst mittels entstehungsgeschichtlicher und rechtsvergleichender Analyse und sodann durch Untersuchung konkreter Voraussetzungen der Beteiligungsform. Im Anschluss daran wird auf die Frage nach der Legitimität der Beteiligungsform im Hinblick auf Strafzumessung eingegangen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Untersuchung darauf, unter welchen Voraussetzungen eine materiellrechtliche Vorschrift, die u.a. die Überwindung von Beweisschwierigkeiten zum Regelungszweck hat, im Licht des Fairnessprinzips als legitim anzusehen ist. Der Autor schlägt schließlich eine Änderung der Vorschrift vor, um die Konformität der Beteiligungsform mit dem Fairnessprinzip sicherzustellen.
(Text)
Wenngleich die Beteiligungsform gemäß Art. 25 Abs. 3 lit. (d) IStGHS in der Praxis des Internationalen Strafgerichtshofes hochrelevant ist, wurden bislang ihre Rechtsnatur, konkrete Voraussetzungen und Legitimität noch nicht gänzlich geklärt. Die Rechtsnatur der Beteiligungsform wird mittels entstehungsgeschichtlicher und rechtsvergleichender Analyse und sodann durch Untersuchung konkreter Voraussetzungen der Beteiligungsform beleuchtet. Im Anschluss daran wird auf die Frage nach der Legitimität der Beteiligungsform im Hinblick auf Strafzumessung eingegangen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Untersuchung darauf, unter welchen Voraussetzungen eine materiellrechtliche Vorschrift, die u.a. die Überwindung von Beweisschwierigkeiten zum Regelungszweck hat, im Licht des Fairnessprinzips als legitim anzusehen ist. Der Autor schlägt schließlich eine Änderung der Vorschrift vor, um die Konformität der Beteiligungsform mit dem Fairnessprinzip sicherzustellen.
(Table of content)
A. Einleitung

Einleitung und Fragestellung - Methode und Gang der Untersuchung

B. Beteiligungsmodell des IStGH-Statuts

Begriffserklärung - Länderbericht - Beteiligungsmodell des IStGH-Statuts

C. Rechtsnatur von Art. 25 Abs. 3 lit. (d)

Entstehungsgeschichte - Drei Alternativvorschläge - Teleologische und rechtsvergleichende Betrachtung - Lit. (d) und JCE-Doktrin des ICTY - Ergebnis

D. Konkrete Voraussetzungen

Objektive Voraussetzungen - Subjektive Voraussetzungen - Zwischenergebnis

E. Strafbemessung und Legitimität von lit. (d)

Fragestellung und Begriffsbestimmung - Im Licht des »culpability«-Prinzips - Aspekt des Fairnessprinzips - Vorschlag

F. Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Quellenverzeichnis

Sachverzeichnis
(Text)
»Nature, Elements, and Legitimacy of the Participation Form in Crime under Art. 25(3)(d) ICC Statute«

This doctorial thesis analyzes the legal nature of the participation form in crime under Art. 25(3)(d) ICC Statute not only by looking at the legislative history of the provision but also by comparing national laws. Thereafter, this thesis scrutinizes elements of the participation form. Thereby, the thesis aims to delimit the participation form from other forms of participation in crime, especially from »aiding or abetting« under Art. 25(3)(c). Subsequently, the legitimacy of Art. 25(3)(d) is considered in respect of fairness, meaning how a convicted person under the provision should be punished for the punishment to conform with the principle of proportionallity. In conclusion, a modification of the provision is suggested to ensure the conformity of the provision with the fairness of punishment.
(Author portrait)
Kyung-Gyu Park studierte Rechtswissenschaften an der Kyungpook Nationalen Universität in Südkorea, wo er auch seinen Master of Laws erlangte. Von 2010 bis 2015 promovierte er an der Georg-August-Universität Göttingen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos. Seit Herbst 2015 ist er in Südkorea als Dozent im Bereich Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie tätig. Er ist zugleich als Forscher bei dem »Law Research Institute of the Kyungpook National University« in Daegu tätig.

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