Description
Bei der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung handelt es sich um eines der umstrittensten Themen der Garantenstellungen. Dogmatische Begründung und sachliche Reichweite werden seit vielen Jahren kontrovers diskutiert. Kaum beachtet wurde bislang jedoch die personale Reichweite der Haftung, also die Frage, wer eigentlich Geschäftsherr ist und damit wegen des Nichtverhinderns von Straftaten von Mitarbeitern eines Unternehmens strafrechtlich verantwortlich sein kann. Dieser Problematik widmet sich die Arbeit. »The Personal Scope of the Principal's Criminal Liability«The principal's criminal liability for not preventing employees from committing criminal offences is one of the most disputed topics in german law when it comes to guarantor positions. Its dogmatic foundation and objective scope are being controversially discussed since many years. To date, the personal scope of the liability, however, has hardly been subject to discussion. This paper addresses the question who actually can be considered as the principal and hence, who can be held criminally liable for omitting to prevent employees from committing a criminal act. 1 EinleitungBedeutung der Untersuchung - Ziel der Untersuchung - Untersuchungsgegenstand - Gang der Untersuchung 2 Die strafrechtliche GeschäftsherrenhaftungErfordernis einer Garantenstellung - Hintergrund und Entwicklung der Geschäftsherrenhaftung - Garantenstellung des Geschäftsherrn 3 Ausfüllung des GeschäftsherrenbegriffsOrganisationsbezogene Betrachtungsweise - Das Unternehmen als Geschäftsherr - »Verteilung« der strafrechtlichen Verantwortlichkeit innerhalb des Unternehmens 4 Die einzelnen VerantwortlichenGemeinsame Grundlagen - Verantwortlichkeit der Unternehmensleitung - Verantwortlichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern - Verantwortlichkeit der Gesellschafter - Verantwortlichkeit von Betriebsbeauftragten - Verantwortlichkeit des Compliance Officers - Übersicht über die einzelnen Verantwortlichen 5 SchlussZusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse - SchlussbetrachtungLiteraturverzeichnisStichwortverzeichnis Maximilian Utz studierte von 2004 bis 2009 Rechtswissenschaft mit strafrechtlichem Schwerpunkt an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte anschließend ein einjähriges wirtschaftsrechtliches Postgraduiertenstudium an der University of Edinburgh (UK). Nach seinem Referendariat in München und Amsterdam begann er mit der Arbeit an seiner Doktorarbeit und wurde im Jahr 2015 an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Er arbeitet derzeit als Rechtsanwalt in München.



