Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen : Zugleich ein Beitrag zu Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz. Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 281) (2015. 242 S. 233 mm)

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Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen : Zugleich ein Beitrag zu Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz. Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 281) (2015. 242 S. 233 mm)

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  • 商品コード 9783428147540

Description


(Short description)
Die Arbeit befasst sich mit Sachverhalten, in denen zwei oder mehrere Beteiligte gemeinsam ein Opfer misshandeln und einer der Beteiligten im Anschluss ohne Rücksprache mit dem bzw. den Vortatbeteiligten dazu übergeht, dem Opfer noch weitere, teils schwerere Misshandlungen zuzufügen oder es gar zu töten. Zur Beantwortung der Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen der Vortatbeteiligte in diesen Fallkonstellationen betraft werden kann, befasst sich die Arbeit unter besonderer Berücksichtigung der Lehre von der objektiven Zurechnung intensiv mit der Legitimität und den Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz.
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit der Unterlassungsstrafbarkeit in sog. Weiterungsfällen. Es handelt sich hierbei um Sachverhalte, in denen zwei oder mehrere Beteiligte gemeinsam ein Opfer misshandeln und einer der Beteiligten im Anschluss ohne Rücksprache mit dem bzw. den Vortatbeteiligten dazu übergeht, dem Opfer noch weitere, teils schwerere Misshandlungen zuzufügen oder es gar zu töten. Es stellt sich die Frage, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen der Vortatbeteiligte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Rechtsprechung nimmt in den Weiterungsfällen häufig eine Unterlassungsstrafbarkeit des Vortatbeteiligten an, indem sie an die vorhergehenden Misshandlungen zur Begründung einer Garantenstellung aus Ingerenz anknüpft. Bei genauerem Hinsehen kommen aber erhebliche Zweifel an der Rechtsprechungspraxis auf, da in mehreren Bereichen dogmatische Friktionen drohen. Dies liegt zum einen daran, dass die hier zu behandelnde Fallkonstellation parallel zu den klassischen Regressverbotsfällen verläuft, so dass ein Zurechnungsausschluss zur Vorhandlung in Betracht kommt. Zum anderen droht eine Kollision mit den Beteiligungsvorschriften, da der Vortatbeteiligte hinsichtlich der Weiterungstat letztlich über den Umweg eines Unterlassungsdelikts bestraft wird, obwohl die Situation eines straflosen Mittäterexzesses vorliegt. Daher widmet sich die Arbeit der Aufgabe, die Weiterungsfälle einer dogmatisch tragfähigen aber auch praxistauglichen Lösung zuzuführen. Zu diesem Zweck werden Legitimität und Grenzen der Garantenstellung aus Ingerenz einer eingehenden Untersuchung unterzogen. In diesem Zusammenhang wird ausführlich auf die Frage eingegangen, ob sich die Lehre von der objektiven Zurechnung dazu eignet, für die Eingrenzung der Garantenstellung aus Ingerenz herangezogen zu werden.
(Table of content)
Einleitung

1. Eingrenzung der Problematik

Der klassische Regressverbotsfall - Regressverbot und Hinzutreten der vorsätzlichen Nichtabwendung des Erfolges - Die vorsätzliche Nichtabwendung fahrlässig verursachter Erfolge und die Problematik mehrerer Beteiligter (sog. Weiterungsfälle)

2. Legitimation der Garantenstellung aus Ingerenz

Entwicklung der Ingerenz in der Literatur - Materielle Ansätze zur Begründung von Garantenstellungen - Strafgrund der Ingerenz unter Berücksichtigung des 13 StGB - Abschließende Stellungnahme zur Legitimität der Ingerenz in der Gegenwart

3. Zuordnung der Garantenstellung aus Ingerenz im Sinne der Funktionenlehre

Ingerenz als Beschützergarantenstellung - Ingerenz als Überwachergarantenstellung - Abschließende Stellungnahme zur Zuordnung der Ingerenz

4. Eingrenzung der Garantenstellung aus Ingerenz

Kausalität als notwendige Bedingung - Einschränkung anhand des normativen Zusammenhangs zwischen Vorhandlung und Erfolg

5. Lösung der Weiterungsfälle unter Zugrundelegung der Lehre von der objektiven Zurechnung

Zurechnungsausschluss bei über einen fremden Willen vermittelten Kausalverläufen - Legitimität und Konkretisierung der Voraussetzungen der Lehre von der objektiven Zurechnung im Hinblick auf die Lösung der Weiterungsfälle - Zusammengefasste Voraussetzungen für die Entstehung einer Garantenstellung aus Ingerenz in Weiterungsfällen - Die Bestimmung der Beteiligungsform in den Weiterungsfällen - Abschließende Stellungnahme zu der Strafbarkeit aus erfolgsqualifizierten Delikten in den Weiterungsfällen - Lösung der Entscheidungen BGH 4 StR 488/08 und BGH 3 StR 95/91 anhand der hier gefundenen Ergebnisse

Zusammenfassung der Ergebnisse

Literatur- und Sachwortverzeichnis

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