Description
(Short description)
Thematisiert werden Haftungsfragen bei der Verwaltung überschuldeter Nachlässe durch Nachlasspfleger und Fiskalerben. Aufgezeigt wird, dass eine Kompensation von Schäden, die den Nachlassgläubigern im Zeitraum der Nachlasspflegschaft oder der Verwaltung des Nachlasses durch den Fiskus entstanden sind, größtenteils möglich ist, sofern in der Folge ein Insolvenzverfahren stattfindet. Zudem werden Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt, wenn die Abwicklung von Nachlässen unter gezielter Umgehung des Insolvenzverfahrens erfolgt.
(Text)
Thematisiert werden Haftungsfragen bei der Verwaltung überschuldeter Nachlässe durch Nachlasspfleger und Fiskalerben. Aufgezeigt wird, dass eine Kompensation von Schäden, die den Nachlassgläubigern im Zeitraum der Nachlasspflegschaft oder der Verwaltung des Nachlasses durch den Fiskus entstanden sind, größtenteils möglich ist, sofern in der Folge ein Insolvenzverfahren stattfindet. Nachlasspfleger haften in diesem Insolvenzverfahren für verschuldensabhängige Verkürzungen des Nachlassbestands persönlich, was in der aktuellen Diskussion bisher übersehen wurde. Einen Schwerpunkt bildet daher der vom Insolvenzbeschlag umfasste Ersatzanspruch des Erben gegen den Nachlasspfleger. Hierbei sind auch Gläubigerinteressen zu berücksichtigen, sofern den Erben diesbezüglich eine Pflicht zur Beachtung trifft. Zudem werden Sanktionsmöglichkeiten aufgezeigt, wenn die Abwicklung von Nachlässen unter gezielter Umgehung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Wird die Dürftigkeitseinrede zu Unrecht erhoben, löst dies eine Insolvenzverschleppungshaftung aus.
(Table of content)
EinleitungProblemaufriss - Gang der Untersuchung1. Anfall einer überschuldeten Erbschaft - Handlungsoptionen der BeteiligtenAllgemeines - Handlungsoptionen des Erbberechtigten: Annahme oder Ausschlagung - Handlungsoptionen des Nachlassgerichts - Handlungsoptionen der Nachlassgläubiger2. Kompensationsmöglichkeiten für Schmälerungen des Nachlassbestands bei der Verwaltung überschuldeter Nachlässe in Nachlasspflegschaft nach aktuellem MeinungsstandAusgangspunkt der Überlegungen: Die Rechtsstellung des Nachlasspflegers - Die Verantwortlichkeit des Nachlasspflegers nach aktuellem Meinungsstand - Kompensation der durch den Nachlasspfleger entstandenen Schäden durch Inanspruchnahme des Erben. Haftung des Erben über Zurechnung des Fehlverhaltens des Nachlasspflegers über 278 BGB - Zwischenergebnis: Keine Ersatzmöglichkeit von im Zeitraum der Nachlasspflegschaft entstandenen Schäden im Insolvenzverfahren. »Narrenfreiheit« für Nachlasspfleger? - Zur Einschätzung des Bundesgerichtshofs3. LösungsansätzeMöglichkeiten zur Kompensation von im Zeitraum der Nachlasspflegschaft eingetretenen Verkürzungen des Nachlassbestands - Sonderproblem der »kalten Eigenverwaltung«: Die (unberechtigte) Erhebung der Dürftigkeitseinrede durch Fiskalerben und Nachlasspfleger mit anschließender Abwicklung des Nachlasses außerhalb des Insolvenzverfahrens4. Ergebnisse und AusblickLiteratur- und Stichwortverzeichnis