Description
Strafrechtliche Rechtshilfe lässt sich als Teil eines international-arbeitsteiligen Strafverfahrens begreifen. Hiervon ausgehend wird versucht, die Rechtsstellung des betroffenen Individuums unmittelbar aus dem Strafprozessrecht der beteiligten Staaten abzuleiten. Daraus folgt eine differenzierte Konkretisierung des "individualrechtlichen Benachteiligungsverbots" in der Rechtshilfe. Diese wird für einzelne Maßnahmen entfaltet und in Bezug gesetzt zum EU-Prinzip der gegenseitigen Anerkennung. »Reason and Limits of Transnational Criminal Justice«
Judicial cooperation in criminal matters constitutes a single, collaborative criminal procedure. Based on this and on »the rationale that the international division of labour in prosecuting crimes must not be to the detriment of the apprehended person« (ICTR), the rights of this individual are to be deduced directly from the criminal procedure law of the States involved. The author infers conclusions for specific procedural measures and relates them to the EU principle of mutual recognition. Einleitung und Gang der Untersuchung
A. Das Modell einer internationalen arbeitsteiligen Strafrechtspflege
Rechtshilfe als Element transnationaler Strafrechtspflege - Die Rechtsstellung des Individuums zwischen innerprozessualen und prozessunabhängigen Schranken
B. Das Prinzip gegenseitiger Anerkennung im Gefüge der transnationalen Strafrechtspflege
Historische Entwicklung - Begründungsansätze für die Übertragung auf das Strafrecht - Das »Prinzip« gegenseitiger Anerkennung in seiner konkreten Ausgestaltung - Evaluierende Gesamtbetrachtung
C. Zusammenfassende Thesen
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis Benjamin Roger nahm 2002 das Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München auf. Zwischen 2004 und 2006 studierte er in Frankreich an der Université Paris II (Panthéon-Assas) und erwarb dort die Licence sowie Maîtrise en droit. Ab 2006 setzte er das Studium in Berlin (HU) fort, wo er 2008 die Erste Juristische Prüfung ablegte. Anschließend war er bis zum Abschluss der Promotion 2014 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Schünemann an der LMU. Nach dem Referendariat in München legte er 2015 das Assessorexamen ab. Derzeit ist er Assistent und Habilitand bei Prof. Greco in Augsburg. "Insgesamt liefert Roger damit einen gelungenen Beitrag zu einer höchst aktuellen Debatte und entwickelt die bestehenden Ansätze zur Wahrung der Beschuldigtenrechte, insbesondere bei der Beweisrechtshilfe, konsequent fort. Damit ist dieses Wer ein must read für jeden, der sich mit Beweisrechtshilfe in der Europäischen Union wissenschaftlich auseinandersetzt." Annika Maleen Poschadel, in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 2017, 713



