Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber - eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht (Schriften zum Völkerrecht)

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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als Weltgesetzgeber - eine kritische Betrachtung aus völkerrechtlicher Sicht (Schriften zum Völkerrecht)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428147274

Description

Unter dem Eindruck der Ereignisse des 11. September 2001 ist der UN-Sicherheitsrat mit S/Res 1373 (2001) und S/Res 1540 (2004) legislativ eingeschritten. Die Autorin geht unter Berücksichtigung des herkömmlichen Verständnisses der Eingriffsbefugnisse unter Kapitel VII UN-Charta sowie der nachfolgenden Staatenpraxis i.S.d. Art. 31 Abs. 3 lit. b WVRK der Frage nach, inwieweit dieses Vorgehen eine rechtmäßige Kompetenzausübung darstellt, welche Konsequenzen der Befund zeitigt und wie sich ggf. zukünftiges Handeln strukturgleicher Art in rechtlich vertretbarer Weise gestalten könnte. »The Security Council as a World Legislator«

Passing S/Res 1373 (2001) and S/Res 1540 (2004) after 11 September 2011, the Security Council entered its legislative phase. Until then it was perceived wisdom that there exists no corporate organ formally empowered to enact laws directly binding on states, since their »free will« to enter into legal obligations was firmly protected as a core aspect of sovereignty. Against this background the author questions the legality of the Security Council intervening as »world legislator«, and examines legally more acceptable ways for potential further action of this kind. 1. Einführung

2. Gesetzgebung auf völkerrechtlicher Ebene

Begriffsbestimmung - Legislativresolutionen als völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung - Die völkerrechtliche Sekundärgesetzgebung des Sicherheitsrats in Abgrenzung zu anderen vermeintlich legislativen Akten des Hauptorgans der Vereinten Nationen - Die Gesetzgebung durch UN-Sonderorganisationen - Rechtssetzung durch Staatenkonferenzen im Rahmen multilateraler Umweltübereinkommen, im Besonderen der Klimarahmenkonvention - Der Sicherheitsrat als Weltgesetzgeber - Legislativresolutionen in der völkerrechtlichen Rechtsquellenlehre - Ergebnis

3. Die Rechtsmäßigkeit gesetzgeberischen Handelns des UN-Sicherheitsrats

Die Bindung des Sicherheitsrats an die Charta der Vereinten Nationen - Die etablierten Auslegungskriterien zur Interpretation der Charta der Vereinten Nationen - Das herkömmliche Verständnis der Kompetenz des Sicherheitsrats zum Erlass legislativer Maßnahmen unter Kapitel VII UN-Charta bis zur Verabschiedung von S/Res 1373 (2001) - Ein neues Verständnis der Kompetenzen des Sicherheitsrats zum Erlass abstrakt-genereller Regelungen? - Legislativresolutionen als rechtswidrige Maßnahmen des Sicherheitsrats

4. Rechtswidrige Sicherheitsratsresolutionen: Rechtliche Konsequenzen und verfügbare Rechtsmittel

Sicherheitsratsresolutionen als Akte ultra vires - Die rechtlichen Konsequenzen und der Status von ultra vires-Sicherheitsratsakten - Die Bindung der Mitgliedstaaten an ultra vires-Resolutionen des Sicherheitsrats - Rechtsschutz durch nationale und supranationale Gerichte - Ergebnis

5. Die Pflicht des Sicherheitsrats zur Überwachung der Einhaltung menschenrechtlicher Garantien bei staatlicher Implementierung von Legislativresolutionen

Der Sicherheitsrat als Menschenrechtsverpflichteter - Kein »Opting-out« durch de facto-Derogation - Die Involvierung menschenrechtlicher Fragestellungen in die Arbeit des Counter-Terrorism Comittee und des 1540-Committee - Verantwortlichkeit aufgrund Kontrollmöglichkeit und Schaffung einer Gefahrenquelle - Ergebnis

6. Ausblick

Legislative Präzedenzfälle - Das Erfordernis von Struktur- und Verfahrensreformen zur Verbesserung der Legitimität und konsekutiven Legalität des gesetzgeberischen Einschreitens des Sicherheitsrats - Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Stichwortverzeichnis »Kloke gelingt es aber auf jeden Fall, auch den eingefleischtesten Praktiker für die rechtlichen Probleme zu sensibilisieren, die sich im Zusammenhang mit Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen stellen. Das ist eine beachtliche Leistung für ein wissenschaftliches Erstlingswerk, zu dem man der Autorin nur gratulieren kann.« Dr. Michael Fuchs, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 1/2017

»Zusammenfassend gelingt ihr mit ihrer Dissertation eine großartige Forschungsleistung, deren Lektüre sowohl Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler als auch Politologinnen und Politiologen sowie einem breiten interessierten Publikum zu empfehlen ist.« Eva Schmitt, in: Vereinte Nationen, 5/2016

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