Precarium : Besitzvertrag im römischen Recht (Schriften zur Rechtsgeschichte)

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Precarium : Besitzvertrag im römischen Recht (Schriften zur Rechtsgeschichte)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428145584

Description

Entgegen dem ersten Anschein, den die herkömmliche Übersetzung als "Bittleihe" weckt, ist das römische "precarium" kein Verhältnis der Nutzungsüberlassung und wahrscheinlich auch nie gewesen. Es ist vielmehr ein Institut, das eine aus anderem Grund gewährte Sachüberlassung oder Nutzungsgestattung ergänzt, indem es einem Teil, dem Geber, den sofortigen Zugriff durch eine günstige Besitzposition verschafft und eine ungewollte Rechtsentstehung zugunsten des Prekaristen verhindert. Entgegen dem ersten Anschein, den die herkömmliche Übersetzung als "Bittleihe" weckt, ist das römische precarium kein Verhältnis der Nutzungsüberlassung und wahrscheinlich auch nie gewesen. Es ist vielmehr ein Institut, das eine aus anderem Grund gewährte Sachüberlassung oder Nutzungsgestattung ergänzt, indem es einem Teil, dem Geber, den sofortigen Zugriff durch eine günstige Besitzposition verschafft und eine ungewollte Rechtsentstehung zugunsten des Prekaristen verhindert. Das Mittel hierzu ist ein Besitzvertrag, mit dem sich der Prekarist dem Geber unterwirft und sich auf eine Stufe mit Besitzern stellt, die eine Sache gewaltsam oder heimlich erlangt haben. Dieses besondere Institut prägt die Diskrepanz zwischen seinem vertraglichen Begründungsmodus und seinem Effekt, der in der Tatsache fehlerhaften Besitzes besteht. Sie führt zu einer schwankenden Einordnung des precarium in der römischen Jurisprudenz und ist letztlich auch für die Abschaffung des Instituts verantwortlich, das sich nicht zum Begriff des Besitzes als tatsächlicher Sachherrschaft fügt. 1 Anwendungsbereich und UrsprungAbsicherung und Abwehr von Dienstbarkeiten - Schutz von Kreditsicherheiten - Sachüberlassung? - Ursprung des precarium - Ergebnis 2 Eine besondere Form der liberalitasVergleich mit donatio und commodatum - Verhältnis zu actio praescriptis verbis und condictio incerti - Die Vorsatzhaftung der Prekaristen - Ergebnis 3 Rechtsgeschäft und TatsacheDas Besitzerfordernis - Die Vereinbarung eines precarium - Das precarium rei suae - Rechtsnachfolge in das precarium? - Ergebnis 4 Zwischen rechtmäßigem und fehlerhaftem BesitzDer Prekaristenbesitz als possessio iniusta - Abweichungen vom Konzept der possessio iniusta - Der Prekaristenbesitz als possessio iusta - Ergebnis 5 Ein Modell der Besitzteilung?Verdopplung des Besitzes - Aufteilung des Besitzes? - Ergebnis 6 Mutation und Untergang des precariumEine Entwicklung im westgotischen Recht? - Annäherung an das commodatum? - Abschaffung im BGBFazitQuellenverzeichnis Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

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