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Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des
130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Meinungsfreiheitsdogmatik des Grundgesetzes. Ausgehend von dieser richtungsweisenden Entscheidung untersucht Fohrbeck die Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit von Redebeschränkungen im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie und vergleicht die hiesige gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA. »Criminal Sanctions for Extremist Speech. A Comparison of German and US Approaches to Combating Neo-Nazi Hate Speech«In a recent ruling, the German Constitutional Court upheld a controversial statute criminalizing the endorsement, glorification and justification of the National Socialist regime. Based on the decision, Fohrbeck compares free speech limitations in Germany to those in the US, taking into account the different historical, sociological and constitutional backgrounds, and attempts to balance the interests of a 'militant democracy' against its citizens' fundamental rights. Einleitung1. Grundlagen und Problemstellung2. Verfassungsrechtliche Dimensionen des Wunsiedel-Beschlusses des BundesverfassungsgerichtsDie Geschichte der Wunsiedel-Demonstrationen und ihre juristische Aufarbeitung - Rechtliche Problemschwerpunkte des Wunsiedel-Beschlusses - Stellungnahme: Das Verbot (rechts)extremistischer Meinungsäußerungen nach Wunsiedel3. Das Strafrecht als Instrument der Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter DemokratieVerbindliche verfassungsrechtliche und internationale Vorgaben für die Bestrafung speziell nach 130 IV StGB - Allgemeine grundgesetzliche Anforderungen an strafrechtliche Sanktionen sowie ihre Erfüllung in 130 IV StGB und dessen Anwendung - Stellungnahme: Der missglückte Versuch einer angemessenen Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie4. Rechts- und verfassungsvergleichende Betrachtung: Das Verbot von Meinungsäußerungen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von AmerikaDas Grundrecht der Meinungsfreiheit in den USA: Garant der Demokratie und damit schlechthin höchster Verfassungswert - Die Straffreiheit der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus und funktional äquivalenter Situationen in den USA - Stellungnahme: Keine unreflektierte Übernahme, sondern vorsichtige Orientierung am US-amerikanischen Verständnis in Grenzfragen der Meinungsfreiheit5. Lösungsansätze im Konflikt um die Grenzen der Meinungsfreiheit zur Sicherung der freiheitlichen DemokratieDie Unglaubwürdigkeit einer wertneutralen Umformulierung des 130 IV StGB zum »allgemeinen Gesetz« im Sinne des Art. 5 II GG - Die unglückliche Idee der Aufnahme eines antinationalsozialistischen Grundkonzepts in das Grundgesetz - Die zur Wahrung der Balance zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie unabdingbare Streichung des 130 IV StGB - Fazit: Streichung des 130 IV StGB bei Kompensation mittels konsequenter Anwendung verbleibender Straftatbestände als Kompromiss zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie6. Zusammenfassung der Ergebnisse und AusblickLiteratur- und Sachwortverzeichnis Till Fohrbeck studierte Rechtswissenschaften in Bayreuth, Münster und Tartu (Estland) als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes, 2010 absolvierte er seine erste juristische Prüfung. Ab 2010 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht und Politik der Universität Münster. Forschungsvorhaben führten ihn an die Columbia University (New York). Er promovierte 2014 in Münster und arbeitet seither als Referendar beim OLG Hamm mit Stationen u.a. im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie in einer internationalen Anwaltssozietät. »Anzuzeigen ist eine kluge, von aFabian Wittreck z betreute und im Sommer 2014 in Münster angenommene Dissertation. [...] Die gründliche und auch sprachlich gelungene Arbeit glidert sich in sechs Kapitel. [...] Das Buch verdient aufmerksame Leser. Die gewisse Verspieltheit des Titels und die Unschärfe des Untertitels [...] sollte niemanden von der Lektüre abhalten. Vor allem wie das Strafrecht die Arbeit (zu der es so viel Stoff geliefert hat, ohne am Annahmeverfahren beteiligt gewesen zu sein) aufnimmt, wird mit Spannung zu beobachten sein.« Prof. Dr. Christian Pestalozza, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 8/2016 »Till Fohrbeck hat mit seiner Dissertation nicht nur eine außerordentlich sorgfältige - z. T. akribische - und dogmatisch saubere Analyse des Wunsiedel-Beschlusses vorgelegt, sondern ein solides rechtlich-argumentatives Fundament gegen eine weitere Erosion des Grundrechts auf Meinungsfreiheit gelegt.« Prof. Dr. Hartmut Schwan, in: Thüringer Verwaltungsblätter, 6/2016



