Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung : Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA. Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1288) (2015. 393 S. 233 mm)

個数:

Wunsiedel: Billigung, Verherrlichung, Rechtfertigung : Das Verbot nazistischer Meinungen in Deutschland und den USA. Dissertationsschrift (Schriften zum Öffentlichen Recht 1288) (2015. 393 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428145393

Description


(Short description)
Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des
130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Meinungsfreiheitsdogmatik des Grundgesetzes. Ausgehend von dieser richtungsweisenden Entscheidung untersucht Fohrbeck die Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit von Redebeschränkungen im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie und vergleicht die hiesige gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA.
(Text)
Das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) ist nur unter strengen Anforderungen einschränkbar. Gleichwohl findet es seine Grenzen dort, wo Strafgesetze Äußerungen sanktionieren. Mit der Bestätigung der Verfassungskonformität des
130 Abs. 4 StGB rührt der Wunsiedel-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts an die Grundfesten der Dogmatik des Rederechts. Diese Entscheidung nimmt Fohrbeck zum Anlass, um im Spannungsfeld von Grundrechtsschutz und wehrhafter Demokratie straf- und verfassungsrechtliche Instrumente im Kampf gegen extremistische Meinungsäußerungen auf ihre Rechtmäßigkeit und verfassungspolitische Sinnhaftigkeit zu untersuchen. Dabei vergleicht er die gesellschaftliche und rechtliche Situation mit der in den USA und diskutiert Vorschläge zur Freiheit wahrenden und Demokratie sichernden Auflösung des in Zeiten von NSU-Prozess und zweitem NPD-Verbotsverfahren hochaktuellen Konfliktes.
(Table of content)
Einleitung1. Grundlagen und Problemstellung2. Verfassungsrechtliche Dimensionen des Wunsiedel-Beschlusses des BundesverfassungsgerichtsDie Geschichte der Wunsiedel-Demonstrationen und ihre juristische Aufarbeitung - Rechtliche Problemschwerpunkte des Wunsiedel-Beschlusses - Stellungnahme: Das Verbot (rechts)extremistischer Meinungsäußerungen nach Wunsiedel3. Das Strafrecht als Instrument der Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter DemokratieVerbindliche verfassungsrechtliche und internationale Vorgaben für die Bestrafung speziell nach 130 IV StGB - Allgemeine grundgesetzliche Anforderungen an strafrechtliche Sanktionen sowie ihre Erfüllung in 130 IV StGB und dessen Anwendung - Stellungnahme: Der missglückte Versuch einer angemessenen Grenzziehung zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie4. Rechts- und verfassungsvergleichende Betrachtung: Das Verbot von Meinungsäußerungen in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von AmerikaDas Grundrecht der Meinungsfreiheit in den USA: Garant der Demokratie und damit schlechthin höchster Verfassungswert - Die Straffreiheit der Billigung, Verherrlichung oder Rechtfertigung des Nationalsozialismus und funktional äquivalenter Situationen in den USA - Stellungnahme: Keine unreflektierte Übernahme, sondern vorsichtige Orientierung am US-amerikanischen Verständnis in Grenzfragen der Meinungsfreiheit5. Lösungsansätze im Konflikt um die Grenzen der Meinungsfreiheit zur Sicherung der freiheitlichen DemokratieDie Unglaubwürdigkeit einer wertneutralen Umformulierung des 130 IV StGB zum »allgemeinen Gesetz« im Sinne des Art. 5 II GG - Die unglückliche Idee der Aufnahme eines antinationalsozialistischen Grundkonzepts in das Grundgesetz - Die zur Wahrung der Balance zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie unabdingbare Streichung des 130 IV StGB - Fazit: Streichung des 130 IV StGB bei Kompensation mittels konsequenter Anwendung verbleibender Straftatbestände als Kompromiss zwischen Meinungsfreiheit und wehrhafter Demokratie6. Zusammenfassung der Ergebnisse und AusblickLiteratur- und Sachwortverzeichnis

最近チェックした商品