Description
Grenzüberschreitende terroristische Aktionen stellen eine signifikante Sicherheitsbedrohung dar. Insofern geht die Arbeit der Frage nach, ob und in welchem Umfang Staaten das Recht haben, sich gegen diese nichtstaatlichen Angreifer grenzüberschreitend gewaltsam zur Wehr zu setzen und mit welcher Begründung in die territoriale Integrität und damit Souveränität des Aufenthaltsstaates eingegriffen werden darf. »The Impact of the Fight against International Terrorism on the Principle of Sovereignty«
International terrorism has a significant impact on perceptions of security throughout the world, raising questions about the legality of the use of armed force against terrorists based on the territory of the other states. The dissertation aims to analyse these issues and explores if the principle of sovereignty also implies a responsibility on the part of states to counter the threat of terrorism. A. Einführung
B. Einordnung der Problematik in das Völkerrecht
Abgrenzung zu anderen nichtstaatlichen Gewaltanwendungen - Zurechnung
C. Militärische Terrorismusbekämpfung auf fremdem Staatsgebiet
Staatenpraxis - Selbstverteidigung gegen Angriffe durch Private nach Art. 51 UN-Charta - Das Ziel der Verteidigungsmaßnahmen (Rechtsfolge) - Begründungsmodelle neben dem Selbstverteidigungsrecht zum Eingriff in die territoriale Integrität des Aufenthaltsstaates - Bedeutung für die staatliche Souveränität
D. Zusammenfassung
Literatur- und Stichwortverzeichnis Katja Weigelt studierte interdisziplinär Internationale Beziehungen und Friedens- und Konfliktforschung in Dresden, Straßburg und Bradford. Sie war am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht ihres Doktorvaters, Prof. Dr. Fastenrath, tätig und übernahm die Geschäftsführung des Zentrums für Internationale Studien an der TU Dresden. 2009 wechselte sie ins Auswärtige Amt und 2011 ins Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Nach einem Jahr als Referentin für Entwicklungszusammenarbeit an der deutschen Botschaft Kabul ist sie nun als nationale Sachverständige an die Europäische Kommission, Generaldirektion Entwicklungspolitik, abgeordnet.



